Hallo zusammen,
meine Frage bezüglich Grundsteuererklärung geht dahin:
Ich habe in Sachsen ein Grundstück mit EFH. Hierzu hatte ich noch ein kleines Grundstück (42 Quadratmeter) nebenan gekauft, um hier einen PKW abzustellen (keine Garage).
Zu meiner Frage: Muss / kann ich beide Grundstücke in einer Erklärung abgeben, oder sollte ich pro Grundstück je eine Erklärung abgeben?
Es geht hierbei ggf. auch um das Thema: bebautes / unbebautes Grundstück.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag