Danke für die Beiträge.
Beiträge von Lutzi54
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Danke. Den Bauantrag habe ich nicht. Auf den Unterlagen der Baufirma und auf dem Plan des Architekten ist so ein Begriff nicht zu finden. Und auf dem alten ersten Einheitswertbescheid zur Grundsteuer steht darüber auch nichts.
Ich habe schon vor meiner Anfrage im Netz gesucht. Ich seh da keinen Unterschied zwischen EFH mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus. das würde bedeuten: EFH mit Einlwhg und ZFH sind steuerlich gleich (wenn ich das alles richtig verstanden habe...).
Aber: Was ist den bei der Grundsteuer günstiger? Ertragswert oder Sachwert? Schneide ich mich ins eigene Fleisch, wenn ich eine Nutzungsänderung beantrage?
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Hallo,
habe den Festellungsbescheid erhalten. Darin teilt mir das Finanzamt lapidar mit: "Das Haus ist von jeher ein Zweifamilienhaus."
Gekauft habe ich es als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Makler). Wird auch nur als EFH genutzt. Nun hat das Finanzamt den Grundsteuerwert anhand von fiktiven Mieteinnahmen festgelegt und nicht anhand des Sachwertes. Was ist günstiger? Sollte ich Einspruch einlegen? Wird ja allgemein geraten... Bin da völlig ratlos...
MfG Lutz