Danke. Den Bauantrag habe ich nicht. Auf den Unterlagen der Baufirma und auf dem Plan des Architekten ist so ein Begriff nicht zu finden. Und auf dem alten ersten Einheitswertbescheid zur Grundsteuer steht darüber auch nichts.
Ich habe schon vor meiner Anfrage im Netz gesucht. Ich seh da keinen Unterschied zwischen EFH mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus. das würde bedeuten: EFH mit Einlwhg und ZFH sind steuerlich gleich (wenn ich das alles richtig verstanden habe...).
Aber: Was ist den bei der Grundsteuer günstiger? Ertragswert oder Sachwert? Schneide ich mich ins eigene Fleisch, wenn ich eine Nutzungsänderung beantrage?