Beiträge von ThomAnnisch

    Update zu meinem ersten Beitrag bzw. zu meiner Frage:

    Wir haben vor einer Woche für jeden unserer beiden Verträge (je Ehegatte einer) beim Ombudsmann ein Schiedsverfahren beantragt/eingeleitet.

    Alle Unterlagen, soweit nicht digital vorhanden, eingescannt und dann mit einem Formular (kann man downloaden) per Mail eingereicht.

    Bestätigungsmail kam sofort. Vorgänge sind also in Bearbeitung.

    Mal sehen, wie sich das Verfahren entwickelt!

    Das könnte ein scharfes Schwert sein. Die andere Frage ist, ob Du beim Abschluss Dich bewusst für ein Servicepaket entscheiden hast bzw. Dir überhaupt eine Wahl gelassen wurde.

    Ansonsten lautet meine Empfehlung, diese Services reichlich zu nutzen, so lange Du sie bezahlen musst. Einfach im Monatstakt den Vertrag teilen und dann wieder zusammenlegen. Da bekommst Du zum Schäppchenpreis Dienstleistungen, die sonst gerne 50-100 € pro Stück kosten.

    Man hat doch bei Vertragsabschluss gar keine Wahl. Da saß uns ein BHW-Aussendienstler gegenüber (der hat sich selbst eingeladen wegen "angeblich wichtiger Neuheiten/Änderungen" usw.) und dann machten wir neue Bausparverträge. Immer im vollen Bewusstsein, dass man

    a) das Geld evtl. wirklich mal für ein Bau-/Renovierungsvorhaben nutzen kann,

    b) das Servicepaket gar nicht vermeiden kann (hat der BHW-Heini ja auch so gesagt!).

    Übrigens haben wir ja schon voriges Jahr und auch schon früher auf die Rückzahlung der Abbuchungen für das Servicepaket (wird einfach dem Bausparkonto belastet!) gedrängt.

    Einmal hat BHW nicht reagiert und einmal schriftlich die Rückzahlung verweigert.

    Wir haben aufgrund des Finanztip-Newsletters bei der BHW-Bausparkasse die Rückerstattung des Jahresentgelts bzw. der Service-Pauschale gefordert. Als Antwort erhielten wir jetzt folgende Antwort (auszugsweise):

    "... Mit Abschluss Ihres Bausparvertrages haben Sie mit uns jedoch kein Jahresentgelt oder eine inhaltsglei­che Regelung vereinbart, sondern ein Servicepaket. Das Servicepaket umfasst die Teilung, Zusammenle­gung, Ermäßigung und Vertragsübertragung während der Sparphase. Hierfür berechnet Ihnen die Bau­sparkasse einen jährlichen pauschalen Preis.

    Das Servicepaket während der Sparphase ist u.E. aber nicht mit dem Jahresentgelt vergleichbar und da­her nicht inhaltsgleich.

    Der BGH hat das Jahresentgelt als unzulässig bewertet, weil es für eine Verwaltungsleistung erhoben wurde, zu der die Bausparkasse verpflichtet gewesen sei. Sie dürfe den damit verbundenen Aufwand da­her nicht auf ihre Kunden abwälzen.

    Die BHW Bausparkasse AG ist dagegen nicht verpflichtet, Bausparverträge zu teilen, zusammenzulegen, zu ermäßigen oder einer Übertragung zuzustimmen. Diese Leistungen erfolgen auch nicht im Interesse der Bausparkasse, sondern im Kundeninteresse. Bei diesen Leistungen handelt es sich u.E. um so ge­nannte Sonderleistungen, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bepreist werden dür­fen. Wie der Bundesgerichtshof z.B. in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 (XI ZR 308/15, Rz. 22) aus­führt, unterfallen Vereinbarungen über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebote­ne Sonderleistung nicht unter die gerichtliche Inhaltskontrolle."

    Es wird uns im Antwortschreiben angeboten, uns ggf. an die Schlichtungsstelle Bausparen des Verbandes der Privaten Bauspar­kassen e.V. in Berlin zu wenden.

    Hat hierzu schon jemand Erfahrung, insbesondere, ob es Erfolgsaussichten gibt?