Ich häng mich hier noch mal ran. Ich hab es größtenteils, aber noch nicht zu 100% Verstanden.
Was passiert wenn ich gegen Ende 2023 einen ETF verkaufe, der seit Kauf noch im Verlust steht. D.h. beim Verkauf fällt kein Gewinn und damit auch keine Steuer an. Stattdessen wird der Verlusttopf gefüllt.
Wenn der ETF aber, bezogen auf 2023 Gewinn gemacht hat, wäre ja eigentlich die Vorabpauschale fällig, obwohl die Position insgesamt noch in den Roten Zahlen steht.
Ist die Vorabpauschale trotzdem noch fällig, auch wenn zum Zeitpunkt der Abrechnung der ETF schon mit Verlust verkauft wurde?