Ja, mit Widerspruch ist der Widerruf gemeint. Der vorherige Stromlieferant nimmt meine Freundin erst als Kunden wieder an, wenn vom neuen Stromlieferanten eine Bestätigung des Widerrufs vorliegt. Insofern habe ich die Frage, ob es eine gesetzliche Regelung zur Dauer der Bearbeitung eines Widerrufs gibt. ![]()