Beiträge von NilsR1988

    Ich hätte auch eine Frage, bei mir ist die Situation etwas vertrackter und ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll.
    Ich habe einen Maklervertrag vor dem 01.06.2015 abgeschlossen und bin, da der Mietvertrag zustandegekommen ist, provisionspflichtig. Ich habe die Wohnung (möblierte Wohnung / Wohnen auf Zeit) jedoch zunächst befristet von Mitte März bis Ende Juni 2015 angemietet und dementsprechend auch nur anteilig für die Monate die Provision gezahlt. Nun möchte ich den Mietvertrag verlängern, der Makler hat mir darauf hin am heutigen Tag eine anteilige Provision für die Verlängerung in Rechnung gestellt. Muss ich die Provision zahlen oder gilt hier jetzt auch schon die neue Gesetzesgrundlage?

    Ich hoffe, dass ich das Problem einigermaßen verständlich dargestellt habe ;).