Hallo,
die Krankenkasse hat mir heute folgendes mitgeteilt:
der Freibetrag ist nach der gesetzlichen Regelung von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abzuziehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in den Fällen, in denen die Betriebsrente (zusammen mit anderen beitragspflichtigen Einnahmen) die monatliche BBMG übersteigt, die Betriebsrente auf die BBMG gekürzt wird und dann erst der Freibetrag abzuziehen ist. Vielmehr wird der Freibetrag von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abgezogen und dann erst im zweiten Schritt auf die BBMG begrenzt.
Das hat mir heute noch einmal die KK übermittelt. Muss mal schauen ob ich da noch mehr Infos im Netz bekomme!
Trotzdem Danke für die Info
schöne WE ![]()