Wir haben den Besichtigungstermin telefonisch für den 02.06 vereinbart, das heißt wir haben "nur" diese Mietvereinbarungserklärung in schriftlicher Form und diese ist datiert mit dem 03.06.
Mal angenommen wir unterschreiben diese
Erklärung und danach den Mietvertrag, können wir dann "nur" diese Erklärung als Beweis nehmen, wenn wir die bezahlte Courtage
wieder verlangen würden ?
also eigentlich wollten wir die Wohnung unbedingt aber einen Neuanfang zu machen mit dem Gefühl eigentlich verarscht worden zu sein wäre für mich vom Gefühl her ein schlechter Neuanfang ![]()