Ebenso hier - Erstattung erfolgt - für ab 2019 inkl. Zinsen. Meine Rechtsschutzversicherung hat einen Rückzug gemacht und übernimmt keine weiteren Anwaltskosten in diesem Fall (für den Kampf um die vor 2019 berechneten Gebühren).
Ich versuche die nächsten Tage, eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Die bisher in diesem Fall eingeschaltete Anwältin hat lediglich eine Kostenübernahme für eine außergerichtliche Einigung bestätigt - ihre Schreiben an die BHW sind aber bisher nicht beantwortet worden ?