Hallo,
auch wir haben am 20.01.23 ein Ablehnungsschreiben der BHW auf unsere Anschreiben per Musterbrief zur Rückzahlung der Jahresentgelte/Servicepauschalen erhalten. Die BHW beruft sich jedoch darauf, dass es sich bei unseren Bausparverträgen nicht um Bausparverträge handelt, sondern um Altersvorsorgeverträge . Diese Verträge sind aber von uns abgeschlossen worden, um zwei Darlehen abzulösen. Sie sind Riestergefördert und die BHW begründet die Ablehnung damit, dass der Vertrag nicht alleine auf ein Bauspardarlehen ausgerichtet ist.
Laut Bausparkassengesetz §1 Abs. 2 kann:
"Ein Bausparvertrag (kann) auch als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden."
Zudem führt die BHW unsere Verträge in ihrem System als BauSparvertrag mit den jeweiligen Merkmalen wie Vertragssumme, Sparbeitrag, Bewertungszahl und ein Datum der voraussichtlichen Zuteilung. Bausparurkunden besitzen wir für beide Verträge ebenfalls. Nach meiner Auffassung sind es also Bausparverträge.
Hat jemand hier in der Runde eine ähnliche Vorgehensweise der BHW erlebt?
Ich habe nun bei der Schlichtungsstelle einen Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragt.