Beiträge von HBWK

    Hallo Pumphut,

    Der Vertrag beinhaltet Steuern und Abgaben; habe aber gerade folgende Infos gesichtet:

    Wann tritt das EEG 2023 in Kraft?

    Nr. 1) Das Gesetz ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dazu wurde das reformierte EEG gestern (28. Juli) im Bundesanzeiger veröffentlicht.29.07.2022

    Nr. 2) Die EEG -Umlage wird ab 2023 nicht nur dauerhaft auf null gesenkt, sondern vollständig abgeschafft. Stromkundinnen und -kunden müssen bereits seit dem 1. Juli 2022 keine EEG -Umlage mehr zahlen. Das ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.23.12.2022

    Können Sie vielleicht eine Quelle Ihrer o.g. Darstellung (....nur bis Dezember 2022) nennen?

    Danke für kurze Info

    Gruß

    HBWK

    Hallo und guten Abend,

    vielleicht kann mir jemand in folgendem Fall helfen:

    Beim Stromanbieter e-on habe ich zum 17.01.2022 einen Liefervertrag für Strom (Tarif ÖkoStrom Home & Drive) abgeschlossen. Preisgarantie 27,56 Cent (brutto) je kw/h läuft bis zum 15.03.2024. Nun habe ich die erste Abrechnung erhalten: 17.01.2022 - 16.01.2023. Durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 wurde auch der gekürzte Bruttopreis von 23,13 Cent je kw/h korrekt in Rechnung gestellt. Dies jedoch nur bis zum 31.12.2022 !! Ab dem 01.01.2023 wird wieder der Preis vor Abschaffung der EEG-Umlage (27,56 Cent) berechnet. Die Begründung von e-on: "Im Januar 2022 wurden bereits die Preise inclusive der Abschaffung der EEG-Umlage kalkuliert; deshalb jetzt wieder der Preis von 27,56 Cent wie im Januar 2022 vereinbart".

    Ist diese Vorgehensweise zulässig? Kann jemand auf Erfahrungswerte zurückgreifen?

    Schon jetzt danke für einen Ratschlag.

    MfG

    HBWK