Beiträge von Kreuna

    Wer handelt mit einem Rechtsanwalt Gebühren aus? Ich kenne niemand, weil sich bei kleineren Sachen unter Streitwert von 25000 Euro kein Anwalt darauf einlässt. Im übrigen ziehe ich bezüglich der Registrierung und Korrektheit bzw. Gültigkeit der Verträge immer ein notarielles Schriftstück vor. Wenn man ein allgemein gültiges Schriftverkehr will, kann man sich einen kostenlosen Vordruck von den Gerichten holen oder ihn bei den Sozialverbänden im Internet runterladen. Es gibt die gleiche "Rechtssicherheit"wie ein vom Rechtsanwalt gefertigtes Schriftstück.

    Notariatsgebühren sind erfahrungsgemäß niedriger wie Anwaltsgebühren. Allerdings geht es um den Wert der mit dieser Urkunde übertragen wird. Im Emsland, wo die Luft noch sauber und das Wasser rein ist,nehmen die Notare regelmäßig eine im unteren Gebührenrahmen liegende Gebühr von ca 130 Euro.

    Neuerdings kommen auch die Pflegedienste auf immer effektivere Ideen den Arbeitseinsatz der Mitarbeiter geldwert umzusetzen.
    Aktuell plant ein ambulanter Pflegedienst im Emsland den Einsatz sogenannter MdE-Geräte. Diese geben dem Mitarbeiter sekundengenau vor wieviel Zeit er für welche Arbeit er beim Patienten hat. Vermutlich wird er auch nur für diese Minuten plus genau berechneten Anfahrtsminuten entlohnt. Die Datenerfassung wird beim Patienten vor Ort erbracht.
    Für mich stellt sich die Frage ob diese Art Datenerfassung beim Patienten überhaupt zulässig ist. Laut Pflegedienst braucht man die Einwilligung des Patienten dazu nicht. Mich verwundert dies, weil jeder Arzt heute eine Zustimmung zur digitalen Zeiterfassung beim Patienten erfragt. Wie sieht man das hier in der Community?

    Als ehrenamtlicher Patientenrechtler, habe ich eben zu erwähnen vergessen, komme ich zwangsläufig mit dubiosen Vermieterpraktiken in Berührung. Im Fall einer Seniorenwohnanlage kam ich zunächst nicht weiter. Bis ich dann eines Abends auf die Idee kam, eine Info an die Redaktion "wiso" beim zdf zu senden. Dort hat man sich der Sache angenommen und einige Telefonate mit dem Unternehmen geführt.
    Resultat, es kam zu einer Mieterversammlung mit der Verwaltung ohne das von wiso jemand kommen musste und wir konnten eine monatlichE Mietkürzung um 98,25 erreichen. Das Angebot von Wiso an die Verwaltung auch gerne einen Beitrag senden zu wollen, bei fortbestehen der Dissens, hat Wunder bewirkt. Heute besteht zwischen Verwaltung und Mietern fast durchweg ein harmonisches Miteinander.

    Lieber @muc in der Regel like ich ihre sachkundigen unvoreingenommenen Beiträge. Ihr Kommentar zu meinem Beitrag lässt mich zwischen Fassungslosigkeit und einem "Na ja" schwanken.
    Der Reihe nach fassungslos macht mich der Hinweis mit der Strafbarkeit, der im Prinzip richtig ist, in den mir bekannten Fällen nicht der Fall ist. Die ausziehenden Ehepartner haben sich als "getrennt lebend" in ihrem neuen Wohnort bzw. mit ihrer neuen Wohnanschrift beim Ordnungsamt angemeldet und beide Partner bekamen automatisch eine neue Lohnsteuer-Einstufung mitgeteilt. Daher sehe ich die Möglichkeit des Ehegattensplittings als nicht möglich an. Keineswegs war mein Beitrag von der Intention getragen, zu strafbaren Handlungen aufzurufen.
    Wenn Partner dauerhaft "getrennt leben" kann das vielfältige Gründe haben. Religiöse, erbrechtliche, weil man zwar einander schätzt sich aber durch das Zusammensein eingeengt fühlt und zu guter letzt finanzielle Gründe. Finanzielle Gründe weil man die Scheidung nicht bezahlen kann oder das Erbe erhalten will. Nur weil die Scheidung erfunden wurde, muss man sich nicht scheiden lassen. Nirgendwo steht "getrennt leben" ist befristet. So what? Mein Anspruch an Finanztip ist, umfassend eine Angelegenheit zu beleuchten. Dies fehlte mir in diesem Artikel.
    Was Privathaftpflicht und Rechtsschutz angeht, ist die Angelegenheit völlig Komplikationslos. Ich habe mich extra nochmal bei meinem früheren Arbeit geber und Bei einem Versicherungsmakler erkundigt. Bei Antragstellung heisst es Verheiratet oder eheähnliche Lebensgemeinschaft. Wird letzteres bejaht, muss der Name des Lebensgefährten eingetragen werden. Die Familienrechtsschutz besteht solange bis ein Ehegatte sich einen neuen Lebenspartner ins Haus holt und den Vertrag ändert. Übrigens haben beim Rechtsschutz beide Partner bei einer Trennung Anspruch auf Beratungsrechtsschutz. Das wurde früher nur dem Versicherungsnehmer zugestanden. Bis zum einreichen der Scheidung, nach dem Trennungsjahr,
    besteht Versicherungsschutz weiter.Man darf nur nicht so zerstritten sein, dass man dem früheren Ehepartner vertrauen kann , die Versicherung nicht zu kündigen.

    Im neuesten Finanztip-Newsletter werden die finanziellen Folgen bei Trennung und Scheidung angesprochen. Allerdings geht der Artikel vom aktuellen worstcase aus. Das Menschen sich in Feindschaft trennen. Insofern mag der Hinweis mit der neu abzuschließenden Privathaftpflicht richtig sein.
    Nach meiner Auffassung sind getrennt lebende Ehepaare bis zur Scheidung bzw. möglicherweise der Einreichung des Scheidungsantrages immer noch über eine gemeinsame Privathaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung zusammen versichert. Ich habe im laufe der Jahre viele Paare so beraten und kenne ein Paar das seit 20 Jahren getrennt lebt und nach wie vor über eine gemeinsame PH und RSV abgesichert sind. Der einzige Knackpunkt während des "getrennt lebens" ist die Verlässlichkeit des Partners der die Versicherungen zahlt. Stellt er die Zahlung ein, haben beide keinen Versicherungsschutz mehr. Diese Regelung müsste doch noch gelten oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

    @Franziska In der Geit der immer mehr aufkommenden Angebote für angeblich lukrative Nebenverdienste durch den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika usw. meist in Form von Strukturvertrieben im Schneeballsystem, derlei Angebote in der Community und durch die Finanztip-Redaktion kritisch zu hinterfragen. Ich kenne zuviele die, manche sogar mehrfach, viel Geld oder sogar ihre Existenz verloren haben.

    Ich will ihnen eine ernstgemeinte Antwort geben, wenngleich ich davon ausgehe das sie Insider sind. Ich beurteile aus meiner jahrzehntelangen Aussendiensterfahrung heraus die Arbeit in Strukturvertrieben ( nichts anderes ist z.B. LR) und den daraus erziehlbaren Erfolg als sehr negativ. In der Regel müssen sie erst einmal Geld einsetzen und Ware kaufen, um diese dann gewinnbringend an den Mann zu bringen. Sie dürfen und so ist mein Kenntnisstand von LR die Ware weder öffentlich in Medien bewerben, noch in Geschäften wie zum Beispiel Friseur- oder Kosmetikgeschäften bewerben. Geschweige denn öffentlich anbieten.
    Ich kenne sehr viele Menschen die zum Schluss mit erheblichem Negativsaldo ausgeschieden sind. Erfolgreiche Strukkis sind in der Regel diejenigen die in der Geburtststunde des Unternehmens oder kurz nach dazu kamen. Im Grunde ist es ein Schneeballsystem. Strukkis verdienen pyramidenförmig. Die unterste Schicht finanziert jeweils die sie Werbenden und die darüber Stehenden bis in die Spitze. Als Neuling sichern sie mit ihren Käufen den Gewinn der anderen. Um einigermassen "Gewinn" zu machen, sind sie gezwungen selbst wieder Unterbau zu schaffen, um von deren erst und Folgekäufen ihren Anteil zu generieren. Ich kenne gefühlt hunderte Strukkis. Sie alle sind über kurz- oder lang gescheitert.

    Kommt darauf an wann es weggeschickt wurde. Meine Bekannte bekam im Februar ein erstes Schreiben und jetzt im Mai ein zweite Schreiben. In letzterem stand sie möge sich noch gedulden die Sache sei noch in der Prüfung. Zwischenzeitlich hat se allerdings einen Anwalt eingeschaltet um die Sacge zu forcieren, weil möglicheweise ein Regress gegen einen anderen Anwalt ansteht, der versäumt hat die Verjährung fristgerecht zu hemmen.

    Leider gerade wenig Zeit. Morgen OP-Termin, daher nur ganz kurz. Offenbar zahlen Banken wie Santander mittlerweile selbst dann, wenn die Verjährung nicht erfolgreich gehemmt wurde. :)
    Jedenfalls hat mich grad eine Bekannte angerufen, die mit Hilfe von Formschreiben und der hier ebenfalls erlesenen faxnummer durch mich, die Hauptforderung heute auf ihrem Konto hatte. Mit Zusatz "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht", aber immerhin. Bis zum heutigen Tage hatte Santander sich nicht geäussert. Soviel für jetzt und bis in einigen Tagen. ;)

    Nun habe ich dann doch noch eine Nachkommentar @muc Aus gesundheitlichen Gründen, Stichwort BMI 50+ , war ein Wechsel nie möglich. Bei der Verrentung behandelte man mich wie ein "freiwillig in der GKV" versichertes Mitglied, da ich 85 % meiner Erwerbszeit über dem Höchstverdienst lag. Dagegen habe ich in den 90er Jahren mit vielen anderen geklagt und Recht bekommen. Aus diesem Grunde zahle ich wohl nur, wie geschrieben, aus Rente und Betriebsrente und nicht auf andere Erträge, KV! Richtig?

    Ich würde beim Steuerberater und Arbeitgeber nachfragen, wie man die Zahlen erklärt.Möglicherweise ist Sozialbetrug zu ihrem Nachteil im Spiel. Die einzige logischen Erklärungen für mich sind: Sie haben einen dauerhaften Freibetrag beim Finanzamt eintragen und früher könnten Arbeitgeber eine vorab "Steuerverminderung berücksichtigen und das geht heute noch oder sie haben steuerfreie Zulagen im Bruttobetrag wie zum Beispiel Fahrtkosten!
    Alles andere wäre Betrug durch den Arbeitgeber und ggf. Sie, wenn sie es nicht richtigstellen! Sie können sicher sein wenn dort etwas ungesetzlicher läuft, findet es auch bei anderen Mitarbeitern statt. Irgendwann wird jemand entlassen und die Retourekutsche des Mitarbeiters kommt Mit Sicherheit ist dieser Mensch schon geboren, pflegte mein Bekannter der Autohändler zu sagen, wenn mal wieder ein Gebrauchtwagen zum Lagerschätzchen wurde. Er meinte der Käufer ist schon geboren, er war nur noch nicht hier! Genauso sicher sein d. Sie über kurz oder lang ein Riesen Problem bekommen.

    Zu dem aktuellen Fall kann ich leider nichts beitragen. Durch ihn bin ich aber auf diesen thread aufmerksam geworden und mir scheint folgendender geldwerter Hinweise grundsätzlich nützlich zu sein!
    1. ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes sollte der Unterhaltspflichtige grundsätzlich eine Neuveranschlagung beantragen. Die Berechnungen sind dann meist günstiger für den Zahlungsverpflichteten.
    2. Wer wie in einem von "Rainer Zufall" geschilderten Fall körperliche Defizite hat oder erlitten hat, sollte einen Antrag auf Feststellung eines Schwerbehindertengrades beim Versorgungsant stellen. Ab bestimmten Prozentsätzen einer Scgwerbehindrrung führt dies zu einem Freibetrag, der sich ebenfalls Unterhalts mindernd aus.

    Allerdings sollte sich jeder Unterhaltspflichtige genau überlegen, ob er seinem Kund das wirklich antun will oder es nur dem Streit zwischen Mutter und Vater gewidmet ist.

    Danke, für ihre Antwort die sich eins zu eins mit meiner Auffassung übereinstimmt. Zwischenzeitlich habe ich die Anwältin auch schriftlich nochmal darauf hingewiesen d. meiner Einschätzung die dort gezeigte Vorgehensweise fragwürdig ist.
    Nach meiner Meinung kann nur Gebührenoptimierung stecken.
    Neue Anfrage, neue AZ, neue Kosten? Keine Ahnung. Ich werde berichten wie es ausgeht!