Ja mache ich! Danke.
Beiträge von Kreuna
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Danke für die Antwort. Ich lebe in Niedersachsen. Die Zusatzmiete halte ich ein ohne das der Vermieter dagegen aufbegehrt. In der Zusatzvereinbarung ist nur von einer 24stündigen Notfallbereitschaft die Rede. Diese besteht zur Zeit darin das der Notruf automatisch an den betreuenden Pflegedienst weitergeleitet wird.
Es wird ausserdem von kleineren Hilfeleistungen geredet und Hilfe bei der Beantwortung von Fragebögen und Leistungstanträgen zugesagt.
Ich werde den Originaltext noch nachreichen.
Aktuell bewegt sich der Vermieter und hat in einer Mietervetsammlung angekündigt mit mir sprechen zu wollen und eine vernünftige Lösung in Aussicht gestellt. Er sprach unberechtigter Kritik und ein Gegensatz, Herr K. hat sich ja in diesen Sachen engagiert etc., lässt vermuten das Anlass dieser kurzfristigen Mieterversammlung eine Anfrage von WISO sein dürfte! -
Ergänzend meine Anfragen datieren aus August, auch der Eingang der Emails wurde nicht bestätigt. Einzig eine Journalistin von WISO hat sich bei mir gemeldet und den Mietvertrag angefordert. Von dort habe ich aber zwischenzeitlich nicht neues gehört. Danke für die freundliche Aufnahme.
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Sie haben es auf den Punkt gebracht. Ursprünglich war in dem 100 Seniorenappartment-Zentrum ein gemeinsamer Empfang besetzt, kleinere Hilfen und Dienstleistungen, Besorgungenwurden geleistet, Pakete in Emfang genommen und in Notfällen gab es im Haus eine 24 Stundenbereitschaft, die dafür sorgte das Notarzt und Rettungsdienste alarmiert wurden und Zutritt bekamen.
Nach dem Verkauf an eine Hamburger Kapitalgesellschaft ist dies nicht mehr der Fall.
Die Senioren haben und hatten bei entsprechendem Bedarf unterschiedliche ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen.
Zur Zeit ist es so das ein Notruf automatisch an den betreffenden Pflegedienst weitergeleitet wird, der dann ohne nähere Kenntnis zum Objekt fährt, nach dem Anlass des Notrufs sucht und erst dann ggf. Notarzt und RKW in Gang setzen. Da die Türen verschlossen sind muss die Pflegepersom an der Haupteingangstür dann auf den Rettungsdienst warten und der Patient ist in der Zeit ohne Hilfe.
Ist ein wenig viel geworden, aber mir liegt die Sache sehr am Herzen und ich habe weder beim Patientenbeauftragten des Bundestages noch beim zuständigen Ausschuss noch beim BMfS auf meine Hinweise eine Reaktion erfahren! -
Ist es richtig das der Begriff "betreutes wohnen" eine leere Worthülse ist, die dem Vermieter eine Zusatzmiete von Ca. 75 Euro pro Person bringt, als Modul verpflichtend eine Einheit mit dem Mietvertrag bildet, die Senioren aber keine rechtlich gesicherten Ansprüche auf entsprechende Leistungen haben.
Eine Anfrage über die CDU-Abgeordnete Connemann als Pendant gegenüber dem zuständigen Familienministerium blieb bisher unbeantwortet. Die Betreiber der Seniorenwohnanlage haben die Leistungen auf Null gefahren und bestehen aber auf der Zusatzmiete.