Beiträge von Kreuna

    Kann ich nicht zustimmen, aber auch nicht generell was anderes behaupten.
    Tauchen die Beträge in einer Einkommenssteuererkłärung auf, könnte ich mir eine Belastung vorstellen. Die Krankenkassen arbeiten ja gern mit den ruttoeinnahmen. Ich bin Frührentner seit 1998 und ich zahle Sozialabgaben auf meine Frührente, wie auch auf meine Betriebs Rente, die allerdings von! Unternehmen direkt gezahlt wird und nicht aus einer Versicherung. Auszahlumgen aus Kapitalvrrsicherungen wurden bisher nicht pflichtig behandelt. Es kommt also immer auf die Art des Zuflusses an. Aber sicher bin ich mir da keineswegs.

    Ist wohl eher einer der seltenen Fälle wo dann noch Geld übrig bleibt. ;)

    Die einzige Antwort kann doch nur lauten, Rechtsanwalt einschalten wenn die Forderung zu Recht besteht. Kosten dürften ihnen ja eigentlich nicht entstehen!

    Unterschiedlich! Grundsätzlich nehme ich eigentlich nie das besonders beworbene Produkt, sondern eher eines der darunterliegenden Angebote.
    Dabei kommen mir im Versicherungsbereich meine eigene Kenntnisse über die Anbieter zugute. Ich schliesse dann irgendwann auch beim 3. oder dritten Aufruf direkt ab. Bei Strom und Gas setze ich auf die Daten und vergleiche sie mit meinen Werten und schliesse bisher auch direkt ab.
    Lasse ich mir Angebote schicken, war in der Vergangenheit der Fall, bleibt es meist beim "wollen". Meist Hatte ich dann eine Kündigungsfrist versäumt oder der Antrag war irgendwo untergegangen oder schlimmer noch im Müll gelandet. Ihr merkt ich bin ein liebenswerter Chaot! Es wäre spannend zu erfahren wer über Angebote besser weggekommen ist. Im Idealfall durch Nachverhandeln bessere Leistungen bekommen oder zusätzlich gespart hat!

    Hier wurde präzise und nachvollziehbar die Frage ob "Sparen für die Kinder" sinnvoll ist.
    Ich habe diese Ratschläge eigentlich unbewusst, getreu dem so richtig wie falschen Spruch auf dem Lande, "Man zieht sich nicht aus bevor man zu Bett geht, so gehandelt.
    Alle Anteile lauten auf mich und meine Ehefrau und sind erst nach Genehmigung durch uns an die Kinder, bzw. jetzt die Enkekinder zur Verfügung zu stellen. Bei unserem Tod ist jeweils zwei andere Mitglied der Familie berechtigt, Dr Auszahlung zu veranlassen.
    Es würde zu weit führen d. im einzelnen aufzuschlüsseln.Wir haben bei der jeweiligen Gestaltung uns von ejnem befreundeten Notar und Steuerberater helfen lassen um alle Eventualitäten, auch steuerlich, soweit möglich zu berücksichtigen. Dies hat sich als gut nach meinem plötzlichen Absturz aus einer erfolgreichen gut dotierten Position in die Frührente erwiesen.
    Sonst wäre vielles für die Katz gewesen.
    Ein Wort noch zu dem zitierten auf dem Lande befolgten Satz. Er ist dann falsch, wenn man keine Vorsorgevollmacht und ein Testament aus diesem Grund nicht erstellt und hinterlegt!

    Ob wirklich jemals der Mieter von der Neuregelung profitiert und wenn überhaupt, wird sich erst nach Jahren und zig Prozessen herausstellen.
    Niemand ist so erfinderisch wie die Finanzdienstleistungsbranche.
    Ich denke die Maklerkosten werden auf die Miete aufgeschlagen, ähnlich wie es heute schon bei angeblich "provisionsfreie" Kaufangebote für Häuser der Fall ist. Oder es muss eine Abstandssumme gezahlt werden, für angeblich eigentlich nicht zur Normavermietumg gehörenden Sachen etc.
    Oder die angebotene Wohnung ist bereits vermietet oder wird nicht mehr vermietet und der Makler sagt: wo sie gerade fragen, direkt daneben wird gerade eine Wohnung frei! Wenn sie wollen frage ich gerne mal nach. Ich habe da ganz gute Connection. Hinter wird prozessiert und irgendwann gibt es dann endlich neue Wege. OK, ich bin Berufspessimist, sonst hätte ich früher keine Versicherungen verkaufen können. ;) Aber meist hat die Realität meinen Pessimismus noch übertroffen und auch hier bin ich mir sicher d. längst fertige Pläne für den Tag X, wahrscheinlich einen Monat früher ausgearbeitet sind. Mal sehen wie sich die Anzeigen nach dem 1. Mai verändern!

    Eine Alternative wäre auf Tagesgeldkonto ansparen und dann je nach Betrag jährlich Genossenschaftsanteile zu kaufen, die zur Zeit hier immer noch mit mindestens 6% verzinst werden. Nachteil! Geht eine Genossenschaftsbank wirklich Pleite ist nicht nur das Geld weg sondern man haftet unter Umständen für einen vollen Genossenschaftsanteil von zum Beispiel 1000 Euro, wenn man einen Anteil von 50 Euro gekauft hat. Da sollte man genau nachfragen. Andererseits sind die kleinen Genossenschaftsbanken mittlerweile zu grösseren Volksbanken im Genossenschaftsverbund zusammengeschlossen, sodass ich mir einen Verlust nicht vorstellen kann. Sinken die Zinsen kündigt man den Anteil und sucht sich was Besseres.

    @IanAnderson2
    Die Rechtsschutzversicherung behalten sich bei einem Vergleich aus gutem Grund die Option offen, Kosten eines Vergleichs erst nach eigener Prüfung des Vergleichs zu übernehmen.
    Sie ziehen diesen Versagungsjoker in der Regel nur, wenn Vergleichssumme und Kostenverpflichtung nicht im selben Prozentsatz zur Hauptforderung stehen.
    Beispiel. Ihr Forderungsbetrag waren 5000 Euro und sie einigen sich im Vergleich auf einen Betrag von 3000 Euro. Dann hätten sie 60% ihrer Hautforderung durchgesetzt. In diesem Fall dürften sie sich im Vergleich auch nur zu 40%iger Kostenübernahme verpflichten. Sollen sie 50% der Kosten zahlen brauchen sie die Zustimmung der RSV und vor allem gute Argumente warum das Sinn macht!

    Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich als vermeintlicher Branchenkenner mal eine Rechtsschutzfrage stellen würde. Aber man lernt nie aus! ;)
    Es geht um 150 Euro Selbstbeteiligung bei einem Rechtsstreit mit der Krankenversicherung.
    Zunächst wurde, typischer Anfängerfehler, von der Rechtsanwältin eine einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht beantragt. Nachdem dies nicht funktionierte hat sie Klage in der Hauptsache erhoben und diese dann zurückgezogen um dann erneut aus dem Hauptgrund erneut zu klagen.
    Jetzt verlangt sie zum zweiten mal die Selbstbeteiligung von 150 Euro.
    Die Büroleiterin erklärt mir auf jeden Einwand den automatisierten Satz: " Viele Menschen denken sie brauchen nur einmal die Selbstbeteiligung zahlen. Sie können das nicht wissen weil sie selten mit Gerichte zu tun haben. Tatsächlich muss bei jeder neuen Aktion in der gleichen Sache die Selbstbeteiligung erneut gezahlt werden!"
    Nachdem ich diesen Satz jetzt viermal gehört habe, ist meine Frage folgende. Stimmt die Aussage?
    Ich persönlich kenne es aus meiner aktiven Zeit es so d.in einem Verfahren egal in welcher Instanz nur eine Selbstbeteiligung fällig wird.
    Oder hat Sir in diesem Fall Recht, weil der Antrag auf einstweilige Anordnung einen eigenen Rechtsschutzfall begründet??
    Es wäre nett wenn mich darüber hier mal jemand näheres sagen könnte.
    Die Rechtsschutzversicherung will ich nicht so gern mit der Frage belästigen da, der Insider ahnt es, jeder Aufruf meiner Akte auch immer interne Kosten verursacht die bei der Prüfung der Schadenshäufigkeit eines Vertrages manchmal das Pünktchen auf dem i sind.

    Es gibt in dercTat kein Handy ohne Schufa. Es gibt Handyverkäufer die Schufaauskünftevsehrveng und andere die sie sehr grosszügig auslegen.Im Endeffekt wird der Vertrag dann doch zwischen ein paar Unternehmen angenommen. Der Link mit dem Hinweis ohne Schufa kostet mit Sicherheit zusätzliches Geld. Daher direkt überbzum Beispiel sparhandyboder direkt Base einen Kaufantrag stellen. Wenn Es nicht die teuersten sind, die man haben möchte, mag man Erfolg haben. Vor allem kein Geld vorstrecken für die Vermittlung eines Kaufauftrages. Da ist das Svheiternschon vorprogrammiert und das Geld als Bearbeitungsgebühr umsonst gezahlt.

    Im Prinzip, ist die Frage nicht zu beantworten. Der Multimillionär kann auf viele Versicherungen verzichten. Der normale Familienvater oder die Alleinstehenden, untereinander bedürfen schon einer sehr differenzierten Bedarfsanalyse. Viele haben seit Jahren eine Rechtsschutzversicherung obwohl sie sie wahrscheinlich niemals im Leben in Anspruch nehmen. Ausgeklammert ggf. Verkehrsrechtsschutz. Wenn er die gezahlten Beiträge auf ein Vorsorgekonto eingezahlt hätte, blieben ihm selbst bei ein oder zwei Prozessen während seines Lebens, eine Menge Geld übrig. Choleriker, wie zum Beispiel ich, sind unter Umständen gut beraten über so eine Versicherung nachzudenken. Länger Rede kurzer Sinn. Die Wichtigkeit ist ausser vielleicht bei der PH und einigen wenigen mehr, eine Frage der persönlichen Einstellungen. Letztendlich kann Die abgschlossene EU-Versicherung im Schadensfall ein Pseudoglücksfall sein. Dann, wenn mich in der heutigen Zeit finanziell und beruflich Höhen und Tiefen durchlaufen habe und zum Zeitpunkt der Auszahlung das Geld an Gläubiger und Staat geht, weil man nicht frühzeitig den Nutzniesser der Leistung Insolvenzverfahren bestellt hat. Alles eine Frage der persönlichen Lebensentwicklung.

    Sie ist in der Tat die letzte Haltestelle, aber bei Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, als Hinweis der Konsequenz bei Nichteinigung durchaus ein Hilfsmittel. Bei einer Insolvenz gehen viele Gläubiger leer aus. Von Nutzen kann man nur dann reden, wenn nachbdrr Insolvenzabwicklung wieder der volle Lohn ausgezahlt wird und oder man erspart sich letztendlich den Kräfte zehrenden Kleinkrieg, die enorme psychische Belastung ffällt weg.
    Wer allerdings vorausschauend weiss, nach der Schuldbefreiung wieder auf Schufaauskünfte angewiesen zu sein, wird auch fürderhin erhebliche Probleme mit neuen Finanzgeschäften haben.

    Also ich kenne keine direkten Verträge mit Bestattern. Im Bereich Sterbegleversicherung, gibt es die VarianteBestattungsvorsorge, wie sie zum Beispiel Griendeisen oder so ähnlich vertreibt.Mit der Police wird die Firma zum Empfänger der Geldleistungen aus der SV und es können bestimmte Bestattungsformen vereibart werden. Diese Firma gibt dann an kleine Subunternehmer vor Ort den Bestattungsauftrag weiter.
    In meinen Augen eine sehr undurchsichtige Abrechnungsmöglichkeit, zumal die Hauptthema ihre Preise ansetzt und mit Sicherheit für deutlich kleinere Beträge der Bestatter vor Ort beauftragt? Eine Bestattungsvereinbarung mit Abtretung oder Zahlung von Beträgen, kann zu unliebsamen Überraschungen führen, zum Beispiel wenn der Bestatter knapp bei Kasse ist oder insolvent wird. Dann dürfte es schwierig sein eine eventuell exclusiv gestaltete Bestattung wirklich zu bekommen oder bei Insolvenz, wieder an die gezahlten Beiträge zukommen.

    Also gerade den letzten Kommentar finde ich sehr gut. Bei einigen anderen Beiträgen widersprechen sich Klein- und Grosshirn sehr. Ich war bis zu meiner Verrentung nahezu mein gesamtes Berufsleben immer oberhalb der Bemessungsgrenze und habe den Verlockungen der privaten Krankenversicherer widerstanden. Einzig eine Zusatzabsicherung bei Krankengeld, Krankenhaus- und Zahnarztbehandlung habe ich mir gegönnt.
    Meine Begründung war der exzessive Lebenswandel in meiner Berufsbranche, mein Wunsch nach Ehefrau und Kindern und die Wahrscheinlichkeitzumindest Frührentner zu werden.
    Die Branche war übrigens Versicherungen und mein Arbeitgeber ein angesehener Player im Rechtsschutz- und Krankenversicherungsvergleich. ;) Insofern tue ich mich schwer mit der Akzeptanz von Glücksspielern und gescheiterten Existenzen, die zurück in die GKV wollen, kurz vor Rentenbeginm. Da bin ich ausnahmsweise, selten genug, nicht bei @muc
    Anders verhält es sich bei frühzeitig rückkehrwilligen Privatiers, egal ob gescheitert oder nicht. Wobei erstere eh wieder zwangsläufig in der GKV landen. Diese Returnfunktion sollte für eine bestimmte Anzahl von wenigen Jahren möglich sein.

    @Chris vorsorgerechner durch Versicherer,ach da streiten sich Klein- und Grosshirn bei mir vehement. Sie streiten darüber wie verlässlich so eine Berechnung durch den Anbieter vor zusätzlichen Vorsorgeleistungen sein kann. Beide sind sich aber einig d. zu mindestens eine grobe Berechnung möglich sein müsste.

    Sehr gute und aufklärender threadverlauf zu sehr gutem ebensolchen Artikel! Mir, als im Ehrenamt sehr aktivem Menschen war dies so überhaupt nicht bekannt und sehr aufschlussreich. Er erklärt auch warum mittlerweile fast jeder Pflegedienst einen gemeinnützigen Verein gegründet hat, um darüber Leistungen anzubieten und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Ob dies allerdings bei Verabschiedung des Gesetzes so beabsichtigt und gewollt war, wage ich zu bezweifeln.

    Diese von Muc angesprochenen Nachteile bleiben auch sehr lange bestehen. Ist zum Beispiel mit der Insolvenz auch eine Stundung der Gerichtskosten verbunden und werden diese dann nach der Restschuldbefreiung bei Ratenzahlung wiedergegründet, dauert die endgültige Erledigung der Insolvenz bei der Schufa ewig. Weil nach meinen Informationen, aus einemFernsehbericht und von einer Familie in meiner damaligen Nachbarschaft, erst ab dem Zeitpunkt die endgültige Löschung beim Amtsgericht und wieder drei Jahre später in den Schufaunterlagen erfolgt. Wie gesagt unterVorbehalt, da hörensagen!Gleichwohl kann die Privatinsolvenz, die ja nicht zwingend erfolgen muss, sehr sinnvoll sein. Beispiel Rentner mit deutlich über der Freigrenze liegender Rente ggf und Betriebs Rente, wird nach 6 Jahren "schuldenfrei", d. heisst er kann über seine Rente wieder voll verfügen. Weitere Erkenntnis aus dem Fall aus der Nachbarschaft, die Familie hat gelernt mit dem Existenzminimum auszukommen und kann jetzt sogar jeden Monat Geld für Sondeteinkünfte zurücklegen. Trotzdem ist eine Privatinsolvenz wie Muc richtigerweise schreibt, der absolute Notausgang. In vielen Fällen lohnt es sich Vereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen, die zu einer deutlichen Senkung der Forderungen und ggf. kleinen Daten führen. Die Gläubiger sind da sehr interessiert, weil sie im Falle der Privatinsolvenz möglicherweise gar nichts bekommen. Auf jeden Fall sollten sie ihr Konto frühzeitig zum P-Konto erklären lassen. Nach meinem derzeitigen Wissen ist ansonsten auch der eigentliche Pfändungsfreibetrag nicht mehr sicher.

    Die Wichtigkeit liegt immer in den Vorgaben und dem Willen des Fragenden.
    Die im letzten Beitrag gemachte Begründung für einen Nichtabschluss sind für mich nicht nachvollziehbar. Gerade aktuell ist es so, dass immer mehr minderqualifizierte Ärzte Zugang zu den Krankenhäusern finden.Oft sind sie der deutschen Sprache kaum mächtig. Ist ein spezielles Einvettzimmer nicht vorhanden, wird man gegebenfalls ein 2-Bett-Zimmer upgraden.
    Kein Chefarzt in einem grösseren Krankenhaus wird bereit sein,Patienten privat anzunehmen und ihn dann auf der Normalstation zu besuchen. Auf der Station auf der er vielleicht einmal die Woche zur Chefarztvisite antritt, wenn er diese nicht ganz oder teilweise an den Oberarzt delegiert hat