Beiträge von Kreuna

    Was bietet denn der Mieterverein für die 100 Euro und wann? Als alter Rechtsschutzfachmann juckt es mir natürlich in den Fingern! ;)
    Ernsthaft, in erster Linie ist in den 100 Euro eine Beratung abgesichert und ob sie für eine aktuelle Nebenkostenrechnung Eintritt entzieht sich meiner Kenntnis.
    Ich habe deshalb diese ketzerische Frage gestellt, weil der Mieter und ja noch eine separate Rechtsschutzversicherung bewirbt.
    Die "normalen"Rechtsschutzversicherer bieten hier deutlich mehr. Beim Miezerbund sind sie ein wenig abhängig vom örtlichen Mietrrverein und wenn der klein ist, wie zum Beispiel im Emsland und seinen Sitz am äussersten südlichen Ende des Landkreises hat, müssen sie schon mal 80 km fahren. Der ihnen zugewiesene Rechtsanwalt sitzt dann ausserhalb des Landkreises, der Stadt in einer ganz anderen Region. Der Mieter und mit dir am Angebot ist ein guter Wettbewerber, allerdings muss man um einige Besonderheiten und Eigenheiten wissen.

    Mir erscheint der thread ein wenig von der Ideallinie angekommen zu sein und sich zu sehr mit einer Variante zu beschäftigen.

    Wer Schulden los werden will muss nach meiner Meinung zunächst zwei Dinge klären.
    1. was ist der Ist-Zustand Wie viel Schulden und Gläubiger habe ich insgesamt.
    2. Will bzw. kann ich die Probleme alleine lösen?

    Wird zwei mit Nein beantwortet und ist eins auch nicht richtig festzustellen,
    empfiehlt es sich Hilfe bei Sozialverbänden wie Caritas, DRK oder andere Wohlfahrtsverbände, bei der Kirche oder Kommune zu suchen.

    Es empfiehlt sich bei mehreren Verbänden in eine Warteliste setzen zu
    Essen, weil ein sofortiger Termin eher unwahrscheinlich ist, andererseits aber immer wieder Plätze in der Warteliste frei werden, weil oft der gute Vorsatz nicht lange anhält.

    Achtung, alle mir bekannten Angebote aus Zeitungsanzeigen und dem Internet sind kostenpflichtig oder meist eine Kostenfalle.
    Sie müssen zu ihren Schulden erstmal neue Geldforderungen des vermeintlichen "Helfers" ausgleichen. Ihr Minus wird also grösser und dann passiert nichts mehr.

    Sie können auch selber Kontakt mit ihren Gläubigern Kontakt aufnehmen und zwar nach dem sie einen Kassensturz gemacht haben und wissen wie viel Geld sie neben dem Geld für die Lebenshaltungskosten, noch übrig haben.
    Dies wird n den seltensten Fällen so sei. Wenn doch,bieten sie den Gläubigern die Zusage an von nun an in regelmäßigen Raten die Förderung zu zahlen, wenn dieser bereit ist ihnen entgegenzukommen und auf einen Teil der Forderung zu verzichten und die Forderung zinsfrei zu stellen.
    Begründen sie warum sie glauben nun plötzlich regelmässige Raten zahlen zu können. Vielleicht haben sie ja jemand in der Verwandschaft der ihnen evtl. Geld zur Verfügung stellen würde.
    Die andere Variante ist, vorausgesetzt sie verfügen über einen gewissen Betrag den sie einsetzen können, sie bieten dem Gläubiger je nach Lage 20 bis 30% der Forderung als Einmalzahlung an. Voraussetzung er verzichtet auf den Rest der Hauptforderung und Kosten.
    Aller erste Massnahme Geld zu sparen, können sie sofort einleiten. Kündigen sie alle privaten Versicherungen bis auf die Private Haftpflicht und prüfen sie ob sie Kapitalversicherungen beitragsfrei stellen oder kündigen und einen Teil der Beiträge zurückfordern.
    Sind sie ein "böser" Mensch haben sie vorausschauend stillgelegte Kapitalversicherungen und andere wertvollen Sachen innerhalb der Familie abgetreten und verpfändet und sie so einer mmöglichen Insolvenz vorenthalten. Natürlich nur wenn sie Schulden bei ihren Verwandten haben. ;)

    Abschließend möchte ich nun nochmal zu der von mir angeregten Diskussion zu dem Problem hier vor Ort Stellung nehmen.
    Alle betriebsfremden Bewohner Bardamen, Hartz IV Empfänger oder Wanderarbeiter sind verschwunden bzw. das Mietvethältnis ist gekündigt.

    Es gibt wieder eine "Empfangsdame", die Hausmeister übernehmen kostenlose Hilfeleistungen, eine 24stündige Einsatzbereitschaft ist installiert. Zusätzlich wurde im Eingangsbereich ein Kontakttelefon zugesagt und wird wie weiter abgesprochen Veränderungsbedarf in Kürze in Angriff genommen. Regelmäßige Veranstaltungen finden statt. Beschäftigungstherapie, Ergotherapie und und wird angeboten.
    Ok im Gegenzug wurde ein kleiner Teil der 90 Wohneinheiten zu Pflegewohngemeinschaften umgewidmet. Die Stimmung im Hause, bei Mitarbeitern und Mietern ist seit langer Zeit sehr positiv. Nachweisbar haben alle das Recht sich ihren Pflegedienst selbstbestimmt zu suchen.
    Kurzum herrliche Zustände in Papenburg-Emsland. Ein gelungener Neuanfang! Die einzig verbliebene Differenz ist vielleicht, Wer hat's bewirkt? Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter. ;)

    Leider komme ich erst jetzt dazu, die zwischenzeitlich zum Thema eingegangenen Kommentare zu würdigen. Die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.
    Gerade durch das Pflegeergänzungsgesetz das im Januar 2015 in Kraft getreten ist, wird das "betreute wohnen" zusätzlich befeuert.
    Gerissene Unternehmer haben sofort die lukrative Lücke im Gesetz erkannt.
    Die neuen Bedingungen begünstigen vor allem Pflege-Wohngemeinschaften. Diese können Betreuungs- und Pflegekosten auf der einen Seite und die Kosten für medizinische Leistungen getrennt über die Pflege- und die Krankenkasse separat abrechnen.
    Dies hat dazu geführt das raffgierige Betreiber von Senioren- und Altenheimen flugs eine Umwidmung der Altenheime vorgenommen haben und statt 60 "Altenzimmer" dort mit den gleichen Pflegebedürftigen 10 bis 12 Pflegewohngemeinschaften gebildet haben und dadurch erheblich höhere Einnahmen und Nettoeinkommen haben.
    Allgemein herrscht gerade im "Betreuten Wohnen"immer noch ein starker Bauboom, der sicherlich irgendwann zu einem Überangebot führt. Zur Zeit ist dies nicht der Fall und die Mieten sind auch nicht auf dem Rücken von ZiVis kalkuliert worden. Die normal schon hohe Miete für die barrierefreie Wohnung wird mit einem saftigen Aufschlag von hier aktuell 75 Euro pro Wohnung für "betreutes wohnen" und Person versehen und dadurch sehr wirtschaftlich für den Anbieter. Anschliessend bleibt festzuhalten das der vorige Beitrag von Unternehmerseite in keinster Weise die Realität widerspiegelt! :)

    Im hiesigen Raum liegt die durchschnittliche Dividende der Genossenschaftsbanken bei 6%, seit Jahren. Ich finde das ist für durchaus eine Hausnummer,bei sehr begrenztem Risiko. Ich kenne viele, die dies als Ansparvertrag für die Kinderausbildung nutzen.

    Wenn eine RS-Versicherung zum Zeitpunkt der Begründung der Bearbeitungsgebühr nicht bestanden hat, können sie nur beten und hoffen das der Sachbearbeiter ihres Schadenfalles dies nicht bemerkt oder nicht überprüft ob sie damals gegebenenfalls woanders RS-versichert waren. Die Hoff und stirbt zuletzt, es ist aber relativ unwahrscheinlich, allein schon weil das mit den Bearbeitungsgebführen für die Bearbeiter tägliche Praxis sind.

    Ich habe vor 4 Wochen gewechselt und hatte schon die Befürchtung mich selbst ausgetrickst zu haben und wegen der Verbilligung zufrüh gewechselt zu haben. Heute kam eine Mai des in 2015 liefernden Versorgers und darin wurde mitgeteilt das sich aus den bekannten Gründen auch dieser Vertrag eine Senkung der Ölpreise berücksichtigen wird.

    Also da gehe ich jetzt nicht so ganz mit da core. Der Wert 1914 entspricht nach meiner Auffassung dem aktuellen Wert des Hauses, wenn keine wertsteigernden Umbauten vrogenommen wurden. Ich bekomme also bei einem Totalverlust in 10 Jahren den dann erforderlichen Wert erstattet das Haus an gleicher Stelle, in gleicher Grösse neu zu erstellen.
    In neuen Policen sind in der Tat oft Überschwemmung etc. ausgeschlossen. Mit ein Grund warum man Vertragsumstellungen nicht ohne weiteres tätig sollte.

    Also wenn eine Rechtsschutzversicherung incl. Vertragsrechtsschutz seit 2011 besteht, würde ich behaupten, es ist versichert. Das gleiche gilt wenn unter Umständen mehrfach die Gesellschaft gewechselt wurde. Entscheidend ist das es sich um eine Anschlussrechtsschutzversicherung handelt die unmittelbar anschliesst an die vorige und die alte auch benannt wurde.Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht mehr besteht, zum Beispiel wegen Kündigung vor zwei Jahren, wäre sie eintritsspflichtig wenn die Gebühren in den letzten drei Jahren erhoben wurden oder andere Forderungen aus dieser Zeit geltend gemacht werden. Allerdings nur für Schäden die innerhalb der letzten drei Jahre noch versichert waren. In diesem Beispiel nur ein Jahr, weil die Folgejahre nicht versichert waren und vorher auch nicht weil dort die normale Verjährung greift.

    Alle Diskussionen führen zu einer Antwort. Verjährungshemmend sind nur drei mmögliche Varianten. 1. Bahnbrechend 2 Die Einreichung einer Klage und 3. die rechtsverbindliche Erklärung der Gegenseite auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

    Sorry, vergessen habe ich den Ombusmann ob dort die Einreichung der Beschwerde hemmend ist weiss ich nicht! Ich weiss allerdings das eine Beschwerde beim Ombudsmann nur unter Voraussetzungen zum Beispiel der definitiven Zahlungsablehnung oft erst zulässig ist und bearbeitet wird! Also Vorsicht beim Ombudsmann, wenn dann dies für genug abklären!!

    Es ist richtig das der BGH im nachhinein ein Urteil sprechen muss das in der Regel den Tenor des Urteils des EUGH Rechnung trägt. Differenzen kann es in der Tat bei Der Frage geben, ob das Urteil allgemeineren Gültigkeit für die zurückliegenden Jahre haben wird. Da der EUGH das aber im seinem Urteil explizit auf die Rückwikung bezieht, besteht Anlass das der BGH das Urteil eine zu eins umsetzt. Ich würde auf jeden Fall das begrenzte Risiko eingehen und bei Anspruch auf PKH oder beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einschalten oder wenn das möglich ist und für die Verjährung aufschiebende Wirkung hat den Ombudsmann einschalten. Zwei weitere Möglichkeit wären den Energiekostenlieferanten bieten schriftlichen einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu treten. Die letzte Möglichkeit wäre ein begrenztes gelbliches Risiko einzugehen und bei einem Rechtspfleger bitten einem bei der Beantragung eines vorsorglichen Mahnbescheuds behilflich zu sein oder um Hilfe bei einer Klageeinreichung zu leisten. Im Fall des Mahnbescheuds halten sich die Kosten für in Grenzen und man gewinnt Zeit.

    Hier i, Forum habe ich manchmal den Eindruck sind zumindest zwei verschiedene Menschentypen unterwegs. Die einen achten penibel auf die Einhaltung der Regelkonformität wäre die zweite Gruppe, zu der ich mich zähle, dazu neigt den den Zeilen zu lesen und Lösungen zu finden.Die dritte Gruppe der potenziellen kriminellen Elemente sind mir hier zum Glück nicht begegnet.
    Was den aktuellen Fall angeht, haben alle Seiten Recht. Den Vereinbarungen entsprechend könnte man dem Sachbearbeiter Recht geben, allerdings Frage ich mich ob man das nicht auch anders sehen kann. Im Todesfall wird die Berechtigung in der Regel ohne Prüfung der Fahrprasis übertragen also so what? Ich als Vertreter der 2.den Gruppe weiss das die Versicherer eigentlich sehr beweglich mit Schadesfreiheitsrabatten umgehen und es auch interne Regelungen gibt, Personen die keinen Anspruch hätten, einen günstigen SF zu bewilligen. Oft dann in Verbindung mit dem Abschluss einer weiteren Versicherung.
    Im vorliegendem Fall würde ich nochmal Rücksprache halten und mit der Kündigung aller dort versicherten Risiken bestehen. Letzte Möglichkeit, auf jeden Fall im Nichterfolgsfall darauf bestehen das die Versicherung beim Mann bleibt und der ggf. Versicherungsnehmer wird bzw. den Vertrag von der Frau kurzzeitig zur hhöheren Prämie Versicherungen und dann Ende des Monaten zum Jahresende kündigen und die Versicherung. Nur schnell muss sie sein, sonst sind die Prozente verloren!

    Also der Bereich Haus und Wohnung ist ein Thema, welches fast jeder Techtsschutzvertreter ansprichst, weil hier oft der Irrglauben vorliegt im "Voll-Rechtsschutz" den es überhaupt nicht gibt, seien auch Hausbausachen abgesichert.
    Es gibt aber einen wichtigen Teil, der dann doch abgesichert ist und das wäre der Kauf eines schlüsselfertigen Hausen nach kompletter Fertigstellung. Der Kaufvertrag muss dies aussagen. Auch der Kauf und Erwerb von anderen ggf. älteren Häuser ist im Streitfall abgesichert. Nicht bezahlt werden von der Rechtsschutz natürlich die Notar- und andere Erwerbsnebenkosten. Maklergebführen sind im Streitfall ggf. versichert.