@muc Die Aussage ist für mich neu. Im letzten Jahr hatte ich meinem Bekanntenkreis zwei Bekannte in meinem Umkreis die auf meinem Rat hin diesen Antrag gestellt haben. Einmal in Niedersachsen Kilometererstattung für 1/2 Jahr und im anderen Fall wurde für die erforderliche Zugfahrt von Bremerhaven nach Bremen ein halbes Jahr lang die Kosten der Zigfahrkarte übernommen. Einzige Voraussetzung war nach meiner Erinnerung das die Firma die offene Stelle beim Arbeitsamt angemeldet haben musste!
Beiträge von Kreuna
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Ich kenne den vielfachen Rat jährlich zu wechseln, weil der Gewinn im 1. Jahr unter Umständen minimiert wird und ein erneuter Wechsel geldwerte Vorteile hat.
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Also da wurde in den letzten Tagen meine Kenntnis deutlich verbessert.
Offensichtlich sind nahezu fast alle entsprechenden Kosten zu hoch angesetzt! -
Während bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche explizit festgehalten wird, dass dies durch die jeweilige Haftpflichtversicherung abgesichert ist,fehlt mir ein entsprechender Zusatz bei der Erläuterung des Ausschlusses bei Strafsachen. Eigentlich müsste dort ein Zusatz folgender Art eingesetzt werden. "In Verkehrsstrafsachen besteht in der Regel Rechtsschutz in allen Bussgeld- und Strafverfahren, sofern bei Unfällen kein Vorsatz den Unfall, die Tat herbeizuführen!" Im übrigen besteht auch im Zivilbereich im Strafrechtsschutz nachträglich die Möglichkeit einer Kostenaufnahme, wenn der Vorsatz in fahrlässig geändert wird.
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Irre ich mich oder hätte man bei der Arbeitsvermittlung nicht zum Beispiel einen Fahrtkostenzuschuss beantragen können. Auf jeden Fall bekommen sie, Lohnsteueranfall vorausgesetzt, einenTeil der Kosten über Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Über eine Kündigung würde dich nachdenken, wenn es einen wichtigen Grund und oder ich eine bessere Arbeitsstelle sicher habe.
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Gestern bei einer Volksbank in Papenburg. Am Schalter steht etwas schräg versetzt steht auf einem kleinen roten Aufsteller, schlecht zu lesen:
Für die Einzahlung von Kleingeld werden zukünftig gestaffelt 90 Center fällig!
Jetzt kostet nicht nur ein bestenhendes Guthaben möglicherweise Geld, nein auch die Lieferung von Spardosen und Kleingeld insgesamt ist kostenpflichtig!
Wann wird wohl der Zutritt zum Schalterraum, für bankeigenen Parkplätze ist es ja schon die Regel, kostenpflichtig! -
Gute Frage. Bei meiner Direktbank ist das im Endeffekt ähnlich. Allerdings müsste ja ein Fremder dafür meine Zugangsnummer haben, die nicht identisch mit der Kontonummer ist. Bei einer heimischen Volksbank ist es im Online-Banking zwar so das als Zugang ein Codewort statt Kontonummer gewählt wird plus Lin. Bei telefonischen Anfragen reicht die Kontonummer und wenn man sie Grad nicht zur Zeit hat, auch nur der Name, der Wohnort, die Strasse und das Geburtsdatum.
Noch verrückter ist es bei der DAK. Dort reicht bei telefonischen Anfragen, wenn man die Versicherungsnummer nicht zur Hand hat, das Geburtsdatum ja und manchmal wird noch der Geburtsort nachgefragt.Das halte ich als im Patientenschutz Aktiver für äusserst bedenklich! -
Also in der Regel würde ich Das Geld für einen unabhängigen gerichtlich bestellten Rentenberater in die Hand nehmen um auf der sicheren Seite zu sein.
Dem Gesetz nach müssen sie, wenn ich richtig erinnere, eine längere Zeit vor Rentenbeantragung pflichtversichert sein um überhaupt als Rentner zu den Bedingungen der GKV für Rentner versichert werden zu können.
Bei mir war das Problem das ich 90% meines Erwerbslebens freiwillig aber immer in der GKV versichert war. Nach längerem Rechtsstreit wurde mir und allen ähnlich gelagerten Fällen der Weg in die preisgünstigere RKV in der GKV zugestanden. Aber wie gesagt die Auskünfte bei einem zugelassenen Rentenberater sind Gebühren mässig überschaubar und verbindlich. Während sie bei KVprofis Geld zahlen ohne jegliche Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft! Was solche [...] auf einer kostenfreien finanztipseite wollen, erschliesst sich mir nicht bzw. betrachte ich als Frechheit! -
Ich habe mir gerade die Finanzmärkte zum Thema Rechtsschutz angesehen, wobei mir bei zwei Sachen etwas aufgefallen ist.
1. mein ehemaliger Arbeitgeber wird im Mietrechtsschutz empfohlen. Ich vermisse hier die Concordia die Mieter- und Vermieterrechtsschutzversicherungen zumindest bis vor kurzem zu äusserst geringen Beiträgen versichere.
Einen sachlichen Fehler sehe ich in der ansonsten vorbildlichen Ausarbeitung beim Thema Prüfung der Erfolgsaussichten. In versicherten Strafverfahren vor allem im Verkehrsbereich gibt es bei Bussgeld, Strafbefehl oder Anklage wegen Körperverletzung usw. Keine Prüfung der Erfolgsaussichten. Auch in den meisten sozialrechtlichen und vertraglichen Rechtsstreiten verlassen sich die Versicherer in der Regel auf die Rechtsanwälte und fordern in den seltensten Fällen ausführliche Informationen an. Zumindest die Ergänzung im Bereich Strafrechtsschutz sollte nach meiner Meinung in den finanztippBericht aufgenommen werden. -
Also Streitigkeiten die beabsichtigt sind und einen Grund dafür in der Vergangenheit bereits vorlagen sind nach meinem Kenntnisstand als ehemaliger Rechtsschutzmann nicht versichert und in Verbindung mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Info. Finanzierung nicht versicherbar! Anders ist es bei einer Lebensversicherung die sie vor vielen Jahren abgeschlossen haben und die sie nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und dreimonatiger Wartezeit ( in eigentlich allen mir bekannten Rechtsschutzbestimmungen im Geltungsbereich besteht diese Wartezeit) gekündigt haben und die Abwicklung dieser Kündigung zu einem Rechtsstreit führt. Baufinanzierungen sind dann, nach meiner Auffassung und früheren Handlungsweise, versichert wenn es sich um den Kauf eines "gebrauchten" Hauses handelt und folglich keine genehmigungspflichtigen Umbauten damit nachweisbar nicht finanziert werden.
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Sponsoring hin oder her. Eigentlich sind sie der Dumme. Sie erhalten im Krankheits- oder Rentenfall Leistungen aufgrund ihres Gehaltes.
Genauso verhält es sich mit der Direktversicherung. Sie sparen im ersten Augenblick Sozialbeiträge, am Ende ihres Erwerbslebens müssen sie auf die dann gezahlte Rente Sozialveitræge zahlen. Haben sie Pech und ihre normale Rente liegt unter der Grundrente erhalten sie nur den über der Grundrente liegenden Teil ausgezahlt. Beim Krankengeld- und Weihnachtsgeld fehlen ihnen die in die Rente eingezahlten Beiträge in der Berechnung. Die Riester-Rente ist im Prinzip eine gute Sache, aber man muss um die Eigenheiten wissen, -
Ich stand bei Eintritt der Erwerbsunfähig vor folgendem Problem. Die Pflichtversicherung in der Kranenversicherung der Rentner wurde abgelehnt, weil ich 90% meines Erwerbskebens freiwillig in der GKV versichert war. Meiner Frau wurde ebenfalls entsprechendes mitgeteilt. Erst nach Widerspruch und Einleitung eines Verfahrens wurde diese Entscheidung zurück gekommen kommen. Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht.
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Was bietet denn der Mieterverein für die 100 Euro und wann? Als alter Rechtsschutzfachmann juckt es mir natürlich in den Fingern!

Ernsthaft, in erster Linie ist in den 100 Euro eine Beratung abgesichert und ob sie für eine aktuelle Nebenkostenrechnung Eintritt entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich habe deshalb diese ketzerische Frage gestellt, weil der Mieter und ja noch eine separate Rechtsschutzversicherung bewirbt.
Die "normalen"Rechtsschutzversicherer bieten hier deutlich mehr. Beim Miezerbund sind sie ein wenig abhängig vom örtlichen Mietrrverein und wenn der klein ist, wie zum Beispiel im Emsland und seinen Sitz am äussersten südlichen Ende des Landkreises hat, müssen sie schon mal 80 km fahren. Der ihnen zugewiesene Rechtsanwalt sitzt dann ausserhalb des Landkreises, der Stadt in einer ganz anderen Region. Der Mieter und mit dir am Angebot ist ein guter Wettbewerber, allerdings muss man um einige Besonderheiten und Eigenheiten wissen. -
Mir erscheint der thread ein wenig von der Ideallinie angekommen zu sein und sich zu sehr mit einer Variante zu beschäftigen.
Wer Schulden los werden will muss nach meiner Meinung zunächst zwei Dinge klären.
1. was ist der Ist-Zustand Wie viel Schulden und Gläubiger habe ich insgesamt.
2. Will bzw. kann ich die Probleme alleine lösen?Wird zwei mit Nein beantwortet und ist eins auch nicht richtig festzustellen,
empfiehlt es sich Hilfe bei Sozialverbänden wie Caritas, DRK oder andere Wohlfahrtsverbände, bei der Kirche oder Kommune zu suchen.Es empfiehlt sich bei mehreren Verbänden in eine Warteliste setzen zu
Essen, weil ein sofortiger Termin eher unwahrscheinlich ist, andererseits aber immer wieder Plätze in der Warteliste frei werden, weil oft der gute Vorsatz nicht lange anhält.Achtung, alle mir bekannten Angebote aus Zeitungsanzeigen und dem Internet sind kostenpflichtig oder meist eine Kostenfalle.
Sie müssen zu ihren Schulden erstmal neue Geldforderungen des vermeintlichen "Helfers" ausgleichen. Ihr Minus wird also grösser und dann passiert nichts mehr.Sie können auch selber Kontakt mit ihren Gläubigern Kontakt aufnehmen und zwar nach dem sie einen Kassensturz gemacht haben und wissen wie viel Geld sie neben dem Geld für die Lebenshaltungskosten, noch übrig haben.
Dies wird n den seltensten Fällen so sei. Wenn doch,bieten sie den Gläubigern die Zusage an von nun an in regelmäßigen Raten die Förderung zu zahlen, wenn dieser bereit ist ihnen entgegenzukommen und auf einen Teil der Forderung zu verzichten und die Forderung zinsfrei zu stellen.
Begründen sie warum sie glauben nun plötzlich regelmässige Raten zahlen zu können. Vielleicht haben sie ja jemand in der Verwandschaft der ihnen evtl. Geld zur Verfügung stellen würde.
Die andere Variante ist, vorausgesetzt sie verfügen über einen gewissen Betrag den sie einsetzen können, sie bieten dem Gläubiger je nach Lage 20 bis 30% der Forderung als Einmalzahlung an. Voraussetzung er verzichtet auf den Rest der Hauptforderung und Kosten.
Aller erste Massnahme Geld zu sparen, können sie sofort einleiten. Kündigen sie alle privaten Versicherungen bis auf die Private Haftpflicht und prüfen sie ob sie Kapitalversicherungen beitragsfrei stellen oder kündigen und einen Teil der Beiträge zurückfordern.
Sind sie ein "böser" Mensch haben sie vorausschauend stillgelegte Kapitalversicherungen und andere wertvollen Sachen innerhalb der Familie abgetreten und verpfändet und sie so einer mmöglichen Insolvenz vorenthalten. Natürlich nur wenn sie Schulden bei ihren Verwandten haben.
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Abschließend möchte ich nun nochmal zu der von mir angeregten Diskussion zu dem Problem hier vor Ort Stellung nehmen.
Alle betriebsfremden Bewohner Bardamen, Hartz IV Empfänger oder Wanderarbeiter sind verschwunden bzw. das Mietvethältnis ist gekündigt.Es gibt wieder eine "Empfangsdame", die Hausmeister übernehmen kostenlose Hilfeleistungen, eine 24stündige Einsatzbereitschaft ist installiert. Zusätzlich wurde im Eingangsbereich ein Kontakttelefon zugesagt und wird wie weiter abgesprochen Veränderungsbedarf in Kürze in Angriff genommen. Regelmäßige Veranstaltungen finden statt. Beschäftigungstherapie, Ergotherapie und und wird angeboten.
Ok im Gegenzug wurde ein kleiner Teil der 90 Wohneinheiten zu Pflegewohngemeinschaften umgewidmet. Die Stimmung im Hause, bei Mitarbeitern und Mietern ist seit langer Zeit sehr positiv. Nachweisbar haben alle das Recht sich ihren Pflegedienst selbstbestimmt zu suchen.
Kurzum herrliche Zustände in Papenburg-Emsland. Ein gelungener Neuanfang! Die einzig verbliebene Differenz ist vielleicht, Wer hat's bewirkt? Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter.
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Leider komme ich erst jetzt dazu, die zwischenzeitlich zum Thema eingegangenen Kommentare zu würdigen. Die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Gerade durch das Pflegeergänzungsgesetz das im Januar 2015 in Kraft getreten ist, wird das "betreute wohnen" zusätzlich befeuert.
Gerissene Unternehmer haben sofort die lukrative Lücke im Gesetz erkannt.
Die neuen Bedingungen begünstigen vor allem Pflege-Wohngemeinschaften. Diese können Betreuungs- und Pflegekosten auf der einen Seite und die Kosten für medizinische Leistungen getrennt über die Pflege- und die Krankenkasse separat abrechnen.
Dies hat dazu geführt das raffgierige Betreiber von Senioren- und Altenheimen flugs eine Umwidmung der Altenheime vorgenommen haben und statt 60 "Altenzimmer" dort mit den gleichen Pflegebedürftigen 10 bis 12 Pflegewohngemeinschaften gebildet haben und dadurch erheblich höhere Einnahmen und Nettoeinkommen haben.
Allgemein herrscht gerade im "Betreuten Wohnen"immer noch ein starker Bauboom, der sicherlich irgendwann zu einem Überangebot führt. Zur Zeit ist dies nicht der Fall und die Mieten sind auch nicht auf dem Rücken von ZiVis kalkuliert worden. Die normal schon hohe Miete für die barrierefreie Wohnung wird mit einem saftigen Aufschlag von hier aktuell 75 Euro pro Wohnung für "betreutes wohnen" und Person versehen und dadurch sehr wirtschaftlich für den Anbieter. Anschliessend bleibt festzuhalten das der vorige Beitrag von Unternehmerseite in keinster Weise die Realität widerspiegelt!
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Im hiesigen Raum liegt die durchschnittliche Dividende der Genossenschaftsbanken bei 6%, seit Jahren. Ich finde das ist für durchaus eine Hausnummer,bei sehr begrenztem Risiko. Ich kenne viele, die dies als Ansparvertrag für die Kinderausbildung nutzen.
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So langsam muss ich mir eingestehen, alt zu werden. Ich blicke bei manchen Sachen nicht mehr durch oder gehe von falschen Voraussetzungen aus.
Gleich dreimal habe ich in den letzten Tagen Verkäufer vom 1&1 und vom Bund der Steuerzahler einer Krankenversicherung AXA am Telefon. Der erste Anruf war mehr oder weniger von mir verschuldet. In allen Telefonaten wollte man mich zu einem Kauf veranlassen. Ich bin relativ blauäugig an die Telefonate herangegangen, als nach locker geführten Gesprächen es ans Eingemachte ging und bis ich bereit war mir ggf. Unterlagen zuschicken zu lassen. Alle drei wiesen mich daraufhin das zu meiner Sicherheit der Schluss des Gesprächs aufgezeichnet würde. Mein Einwände wofür das denn für nötig sei, es handele sich ja nur um die Übersendung von Unterlagen wurden zerredet.
Da ich nicht mit dem Verlauf der Gespräche einverstanden war und Anfang und Ende des Verkäufer doch stark von einander abwichen,habe ich irgendwann entnervt aufgelegt.
Wie ist das tatsächlich mit am Telefon geschlossenen Verträgen. Sind diese ggf. innerhalb 14 Tagen widerrufbar oder nicht. Irgendwie habe ich in Erinnerung das auf Anforderung am Telefon geschlossene Verträge bindend sind und nicht unter das Widerrufsrecht fallen. Habe ich mit meiner Vermutung Recht oder wie ist die allgemeine Rechtslage -
Am Samstag fragte mich ein Mitglied meiner Gruppe, ob Zinsfestsetzungen aus gerichtlichen Schuldanerkenntnissen korrigierbar sind.
Die junge Dame wurde vor 8 Jahren zur Zahlung eines strittigen Betrages nebst Zinsen verurteilt. Die darin festgesetzten Zinsen liegen bei 13,75%, evtl. höher. Die zahlt seit 2004 monatlich 50 Euro, ohne das sich die Schuld wesentlich verändert. Gibt es Möglichkeiten gegen die für heutige Verhältliche sehr hohe Verzinsung einzuschreiten.
Ich persönlich habe ihr da wenig Hoffnung gemacht, ohne es sicher zu wissen. Wie ist die Rechtslage allgemein tatsächlich?