Beiträge von Kreuna

    Das ist richtig Versichert wäre es, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung für Vermietung abschliessen. Sich im vierten Monat entschliessen, eine Kündigung auszusprechen und dagegen vorgegangen wird Aber Achtung als ehemaliger Rechtsschutz-Bezirksdirektor rate ich ihnen, alles zu vermeiden was danach aussieht das sie schon bei Abschluss des Vertrages vorhatten den Mietvertrag uu kündigen!

    Gestern habe ich gehört, von einem Bekannten, im Morgenmagazin wäre ein Verbraucherschützer vor einigen Tagen anwesend gewesen und hätte explizit auf folgendes hingewiesen. Danach solle man auf keinen Fall einen Anwalt von Anfang an beauftragen, sondern das erste Anspruchschreiben selber versenden. Begründung sonst müsse man auch im Erfolgsfall die Kosten des Anwaltes für den ersten Schriftverkehr aus eigener Tasche zahlen? Wie seht ihr das? Abgesehen von der Tatsache die Verfahrenskosten insgesamt niedrig zu halten, kann ich mich mit der Aussage überhaupt nicht anfreunden. Gibt es tatsächlich eine dementsprechende Rechtssprechung. Wenn mir jemand ins Auto fährt kann ich mir doch selbstverständlich einen Anwalt nehmen und mit der Regulierung des Schadenfalles beauftragen!

    Die Energieversorgung Weser-Ems dürfte das wahrscheinlich nicht mehr betreffen. Nachdem sie mehrere Verfahren vor Gericht verloren hat, hat sie damals ihre Informationen angepasst und mit den meisten WiderspruchsfFührern einen Vergleich geschlossen.
    Maximal 2004 könnte noch nach alter Regelung gelaufen sein.

    Ein Rentner, Ende 50. soll aufgrund von Depressionen stationär in einer Fachklinik in der Nähe von Hamburg gemäss Einweisung des Neurologen behandelt werden. Der MDK prüft aufgrund Aktenlage und schreibt:
    Der Patient ist Anfang 60 und schon Frührentner. Ausserdem war es bis 2006 einige Male wegen burn out und Depressionen in dieser Klinik. Ambulante Psychotherapie wurde nicht in Anspruch genommen, offenbar hatte der Patient daran kein Interesse gezeigt!
    Aufgrund dieser Tatsachen sollte dem Patienten kein mehrwöchiger stationärer Krankenhausaufenthalt genehmigt werden.
    Klar ist, das die aktuelle Depression nicht mehr ambulant beherrschbar ist.
    Wir schlagen daher vor dem Patienten eine Kur von drei Wochen in derselben Klinik zu gewähren. Soweit der MDK.
    Der Patient hatte in Wirklichkeit keine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen weil er auf einen Rollstuhl angewiesen ist und in seinem ländlichen Lebensraum kein geeigneter Psychologe ansässig war.
    Der Patient hat eine Zusatzversicherung für 1 Bettzimmer und Chefarzt.
    Dies hat für einen stationären Aufenthalt eine Zusage erteilt. Natürlich nicht für Reha oder Kur.
    Der Patient sieht die Entscheidung Kur statt Krankenhausbehandlung in identischer Klinik als willkürlich an und ist weiter aufgrund seines Alters, der Frühverrentung die im Gutachten als Begründung angeführt wird, Altersdiskriminiert!
    Hat er Recht und wenn ja welche Schritte könnte er einleiten um schnellstmöglich einen Krankenhausaufenthalt genehmigt zu bekommen.
    Laut Arzt ist er nicht lernfähig u.a. weil er auf Hilfe angewiesen ist, die nur auf der Privatstation geleistet werden können und versichert sind.

    Danke für die Antwort. Ich lebe in Niedersachsen. Die Zusatzmiete halte ich ein ohne das der Vermieter dagegen aufbegehrt. In der Zusatzvereinbarung ist nur von einer 24stündigen Notfallbereitschaft die Rede. Diese besteht zur Zeit darin das der Notruf automatisch an den betreuenden Pflegedienst weitergeleitet wird.
    Es wird ausserdem von kleineren Hilfeleistungen geredet und Hilfe bei der Beantwortung von Fragebögen und Leistungstanträgen zugesagt.
    Ich werde den Originaltext noch nachreichen.
    Aktuell bewegt sich der Vermieter und hat in einer Mietervetsammlung angekündigt mit mir sprechen zu wollen und eine vernünftige Lösung in Aussicht gestellt. Er sprach unberechtigter Kritik und ein Gegensatz, Herr K. hat sich ja in diesen Sachen engagiert etc., lässt vermuten das Anlass dieser kurzfristigen Mieterversammlung eine Anfrage von WISO sein dürfte!

    Sie haben es auf den Punkt gebracht. Ursprünglich war in dem 100 Seniorenappartment-Zentrum ein gemeinsamer Empfang besetzt, kleinere Hilfen und Dienstleistungen, Besorgungenwurden geleistet, Pakete in Emfang genommen und in Notfällen gab es im Haus eine 24 Stundenbereitschaft, die dafür sorgte das Notarzt und Rettungsdienste alarmiert wurden und Zutritt bekamen.
    Nach dem Verkauf an eine Hamburger Kapitalgesellschaft ist dies nicht mehr der Fall.
    Die Senioren haben und hatten bei entsprechendem Bedarf unterschiedliche ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen.
    Zur Zeit ist es so das ein Notruf automatisch an den betreffenden Pflegedienst weitergeleitet wird, der dann ohne nähere Kenntnis zum Objekt fährt, nach dem Anlass des Notrufs sucht und erst dann ggf. Notarzt und RKW in Gang setzen. Da die Türen verschlossen sind muss die Pflegepersom an der Haupteingangstür dann auf den Rettungsdienst warten und der Patient ist in der Zeit ohne Hilfe.
    Ist ein wenig viel geworden, aber mir liegt die Sache sehr am Herzen und ich habe weder beim Patientenbeauftragten des Bundestages noch beim zuständigen Ausschuss noch beim BMfS auf meine Hinweise eine Reaktion erfahren!

    Ist es richtig das der Begriff "betreutes wohnen" eine leere Worthülse ist, die dem Vermieter eine Zusatzmiete von Ca. 75 Euro pro Person bringt, als Modul verpflichtend eine Einheit mit dem Mietvertrag bildet, die Senioren aber keine rechtlich gesicherten Ansprüche auf entsprechende Leistungen haben.
    Eine Anfrage über die CDU-Abgeordnete Connemann als Pendant gegenüber dem zuständigen Familienministerium blieb bisher unbeantwortet. Die Betreiber der Seniorenwohnanlage haben die Leistungen auf Null gefahren und bestehen aber auf der Zusatzmiete.