Badischen waren und sind noch nie versicherbar gewesen. Es sei denn es handelt sich um den Kauf friedfertig erstellten Hauses oder einem älteren Haus.
Beiträge von Kreuna
-
-
Es lebe die Technik!
Wir hatten hier, wie auch schon anderer Stelle hier geschildert, Probleme mit der Umsetzung "betreuteswohnen" bei einem größeren Anbieter im Nordwesten, der Konsequenz Briefe von Mietern nicht beantwortet und die Leistungen für die monatlich 75 Euro pro Mieter zur normalen Miete gezahlt werden, auf nahezu Müll runter gefahren.
Die Politik dafür zu sensibilisieren zeigte lediglich bei der Abgeordneten Connemann Erfolg. Bis vor einigen Tagenblieb alles beim Alten. Dann plötzlich fand eine Mieterversammlung statt, alle Wünsche der Mieter wurden größtenteils erfüllt . Warum so plötzlich?? Das Geheimnis lüftete dann ein Anruf von einer Redakteurin von WISO, die ich vor drei Monate angesprochen hatte. Die Dame rief mich an und erzählte mir von mehreren Telefonaten mit dem Betreiber und die habe nun gehört die Probleme seien gelöst worden. Ich könnte ihr dies bestätigen und habe mich herzlich bedankt. Die Dame beendete das Gespräch mit dem Hinweis wir jederzeit Kontakt aufzunehmen wenn es mal wieder Probleme auftauchen.
WISO hat geholfen und zwar ohne auf einer Fernsehberichterstattung zu bestehen bzw. sie zu verlangen. -
Wenn eine RS-Versicherung zum Zeitpunkt der Begründung der Bearbeitungsgebühr nicht bestanden hat, können sie nur beten und hoffen das der Sachbearbeiter ihres Schadenfalles dies nicht bemerkt oder nicht überprüft ob sie damals gegebenenfalls woanders RS-versichert waren. Die Hoff und stirbt zuletzt, es ist aber relativ unwahrscheinlich, allein schon weil das mit den Bearbeitungsgebführen für die Bearbeiter tägliche Praxis sind.
-
Wenn man bei einem Thema nicht weiterkommt und man mit dem Erfahrungsschatz von finanztest nicht punkten kann, weil die Gegenseite sich nicht meldet dann ist es hilfreich, jemanden aus der WISO Redaktion für das Problem zu begeistern.
Ein paar Anrufe von der Redakteurin von WISO bei der Verwaltung und schon bekommt man nicht nur Antwort, nein auch konstruktive Problemlösung ist möglich! -
-
Ölpreise. Nee is klar! Strompreise natürlich! Irgendwann lerne ich es auch noch. Erst prüfen dann klicken!

-
Ich habe vor 4 Wochen gewechselt und hatte schon die Befürchtung mich selbst ausgetrickst zu haben und wegen der Verbilligung zufrüh gewechselt zu haben. Heute kam eine Mai des in 2015 liefernden Versorgers und darin wurde mitgeteilt das sich aus den bekannten Gründen auch dieser Vertrag eine Senkung der Ölpreise berücksichtigen wird.
-
-
Wo ist das Problem? Ihr Kredit wird von ihnen doch sicherlich vertragsgemäss bedient und eine Umfinanzierung steht nicht an bzw, könnte auch woanders getätigt werden. Ich sehe keinen Grund hier Klartext zu reden. Wird die Frist nicht eingehalten ist die Gegenseite auf jedenfall auch für die Zusatzkosten haftbar
-
Also da gehe ich jetzt nicht so ganz mit da core. Der Wert 1914 entspricht nach meiner Auffassung dem aktuellen Wert des Hauses, wenn keine wertsteigernden Umbauten vrogenommen wurden. Ich bekomme also bei einem Totalverlust in 10 Jahren den dann erforderlichen Wert erstattet das Haus an gleicher Stelle, in gleicher Grösse neu zu erstellen.
In neuen Policen sind in der Tat oft Überschwemmung etc. ausgeschlossen. Mit ein Grund warum man Vertragsumstellungen nicht ohne weiteres tätig sollte. -
Unstrittig ist glaube ich das Entschädigungsansprüche auch ohne Berührung unter die Gefährdungshaftung fallen kann. Beispiel aus meiner früheren Tätigkeit: Ältere Dame quert nachdem Kirchgang zwischen zwei am Strassenrand abgestellten Fahrzeugen die Strasse. In diesem Augenblick hupt der eine Fahrzeughalter der einen Bekannten erblickt hat. Die Dame erschrickt sich und kommt bei widrigen Strassenverhältnissen zu Fall und bricht sich den Arm. Der Fahrer des Fahrzeugs das gehupt hatte wurde zur Haftung vor Gericht verdonnert.
Bei der Frage Hausratversicherung bin ich mir nicht so sicher.
Richtig ist das ich bei einem Fahrzeugschaden meine Vollkaskoversicherung regulieren lassen kann, die dann zusehen muss sich das Geld wiederzuholen.
Andererseits kennen viele von uns die Rechtssprechung das wenn sich ein Eikaufswagen selbständig macht und etwas beschädigt, die Privathaftpflichtversicherung das gern als Schaden an die Autoversicherung verweist.
Bleibt die Frage ob die Wahlmöglichkeit wie in der Kasko dann ggf. auch auf die Hausrat zutrifft. -
Folgende 2 Fälle
1. Frührentnerin 63 Jahre Minijob
2. Frührentner 62 Jahre alt 1Kind studiert, bekommt vom ehemaligen Arbeitnehmer monatlich eine Lohnabrechnung über 210 Euro, ist aber eigentlich eine Art Betriebsrente.Hat eine der beiden Personen noch die Möglichkeit zu riestern.
Eigentlich ist ja dann nur ein Banksparvertrag oder ggf. Bausparvertrag möglich. Kann er trotzdem einen Fondssparplan abschliessen. Hintergrund ist das im vorliegenden Fall ja nur eine Miniauszahlung monatlich anstände und er daher prämienunschädlich das gesamte Geld abheben könnte. Er will dann die Auszahlung als Sparplan weiterlaufen lassen.
Habt ihr da eine Meinung dazu?
-
Also wenn eine Rechtsschutzversicherung incl. Vertragsrechtsschutz seit 2011 besteht, würde ich behaupten, es ist versichert. Das gleiche gilt wenn unter Umständen mehrfach die Gesellschaft gewechselt wurde. Entscheidend ist das es sich um eine Anschlussrechtsschutzversicherung handelt die unmittelbar anschliesst an die vorige und die alte auch benannt wurde.Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht mehr besteht, zum Beispiel wegen Kündigung vor zwei Jahren, wäre sie eintritsspflichtig wenn die Gebühren in den letzten drei Jahren erhoben wurden oder andere Forderungen aus dieser Zeit geltend gemacht werden. Allerdings nur für Schäden die innerhalb der letzten drei Jahre noch versichert waren. In diesem Beispiel nur ein Jahr, weil die Folgejahre nicht versichert waren und vorher auch nicht weil dort die normale Verjährung greift.
-
Da habe ich mich mal wieder etwas diffuses ausgedrückt. 1. Die verschiedenen Kontogebführen bezogen sich auf dieselbe Bank und auf Nachfrage hat man mir heute gesagt, zu beiden Konten sei keine gesonderte oder geänderte Gebührenvereinbarung getroffen worden.
Mein Satz bloss gestellt und vorgeführt war auf die Ausstellung einer identischen Visa Karte bezogen, der man nicht ansieht ob es eine normale oder eine Prepaid Karte ist und mit der man dann ja auch bei entsprechendem Guthaben zur Nutzung an mehr Bank Automaten die Möglichkeit hat. -
Alle Diskussionen führen zu einer Antwort. Verjährungshemmend sind nur drei mmögliche Varianten. 1. Bahnbrechend 2 Die Einreichung einer Klage und 3. die rechtsverbindliche Erklärung der Gegenseite auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Sorry, vergessen habe ich den Ombusmann ob dort die Einreichung der Beschwerde hemmend ist weiss ich nicht! Ich weiss allerdings das eine Beschwerde beim Ombudsmann nur unter Voraussetzungen zum Beispiel der definitiven Zahlungsablehnung oft erst zulässig ist und bearbeitet wird! Also Vorsicht beim Ombudsmann, wenn dann dies für genug abklären!!
-
-
-
Es ist richtig das der BGH im nachhinein ein Urteil sprechen muss das in der Regel den Tenor des Urteils des EUGH Rechnung trägt. Differenzen kann es in der Tat bei Der Frage geben, ob das Urteil allgemeineren Gültigkeit für die zurückliegenden Jahre haben wird. Da der EUGH das aber im seinem Urteil explizit auf die Rückwikung bezieht, besteht Anlass das der BGH das Urteil eine zu eins umsetzt. Ich würde auf jeden Fall das begrenzte Risiko eingehen und bei Anspruch auf PKH oder beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einschalten oder wenn das möglich ist und für die Verjährung aufschiebende Wirkung hat den Ombudsmann einschalten. Zwei weitere Möglichkeit wären den Energiekostenlieferanten bieten schriftlichen einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu treten. Die letzte Möglichkeit wäre ein begrenztes gelbliches Risiko einzugehen und bei einem Rechtspfleger bitten einem bei der Beantragung eines vorsorglichen Mahnbescheuds behilflich zu sein oder um Hilfe bei einer Klageeinreichung zu leisten. Im Fall des Mahnbescheuds halten sich die Kosten für in Grenzen und man gewinnt Zeit.
-
Hier i, Forum habe ich manchmal den Eindruck sind zumindest zwei verschiedene Menschentypen unterwegs. Die einen achten penibel auf die Einhaltung der Regelkonformität wäre die zweite Gruppe, zu der ich mich zähle, dazu neigt den den Zeilen zu lesen und Lösungen zu finden.Die dritte Gruppe der potenziellen kriminellen Elemente sind mir hier zum Glück nicht begegnet.
Was den aktuellen Fall angeht, haben alle Seiten Recht. Den Vereinbarungen entsprechend könnte man dem Sachbearbeiter Recht geben, allerdings Frage ich mich ob man das nicht auch anders sehen kann. Im Todesfall wird die Berechtigung in der Regel ohne Prüfung der Fahrprasis übertragen also so what? Ich als Vertreter der 2.den Gruppe weiss das die Versicherer eigentlich sehr beweglich mit Schadesfreiheitsrabatten umgehen und es auch interne Regelungen gibt, Personen die keinen Anspruch hätten, einen günstigen SF zu bewilligen. Oft dann in Verbindung mit dem Abschluss einer weiteren Versicherung.
Im vorliegendem Fall würde ich nochmal Rücksprache halten und mit der Kündigung aller dort versicherten Risiken bestehen. Letzte Möglichkeit, auf jeden Fall im Nichterfolgsfall darauf bestehen das die Versicherung beim Mann bleibt und der ggf. Versicherungsnehmer wird bzw. den Vertrag von der Frau kurzzeitig zur hhöheren Prämie Versicherungen und dann Ende des Monaten zum Jahresende kündigen und die Versicherung. Nur schnell muss sie sein, sonst sind die Prozente verloren! -
Ich hatte heute in einer Gesprächsrunde zu Verbraucherthemen das Thema Girokonten angesprochen. Zunächst war ich überrascht das bei zwei Personen die örtliche Volksbank unterschiedliche Kostenmodelle einsetzt, bei gleicher Beanspruchung, ThekengeschästDer eine zählte pauschal 8 Euro 90 und bei der anderen Person wurde nach Aufwand abgerechnet und bedeutete für ihn im Monat bis zu 21 Euro Gebühren, ohne etwa Rücklastschriften!
Ein anderer empfahl dann die comdirekt und die Begründung fand ich stark,
weil sie keine Gebühren erhebt und den Kunden nicht bloßgestellt und vorführt!
Auf Nachfrage hat er das wie folgt begründet:
Jeder wisse das Kunden mit befriedigender Bonität automatisch eine Visa Karte erhielten. Dies sei aber bei allen Banken bei Schufaeintrag nicht möglich. Nur die Comdirekt garantiere dem Kunden eine Prepaid-Visa-Karte die sich optisch nicht von den anderen unterschiede, allerdings nur mit vorhandenem Guthaben auf der Karte funktioniere!
Stimmen die Angaben so und wenn die comdirekt so preiswert ist, warum taucht sie dann nicht bei den besten drei auf. Auf dem Lande ist es sicherlich ein Problem der Achtung, wenn comdirect-Kunden eine Karte bekommen und der mit Eintrag hat keine. Ich kann mir schon vorstellen das dies zur Ausgrenzung führt. Welche Erfahrungen habt ihr mit der comdirekt gemacht?