Beiträge von Tommy35

    Hallo ins Forum,

    Ich habe zwei Verständnisfragen zum Freistellungsauftrag:

    (1) Ich habe bei Bank/Geldanlage A einen Freistellungsauftrag über 500€, jedoch nur 300€ ausgeschöpft, bei Bank/Geldanlage B einen Freistellungsauftrag über 500€, voll ausgeschöpft und bei Bank/Geldanlage C 200€ Zinsgewinne ohne Freistellungsauftrag. Berücksichtigt das Finanzamt die übriggebliebenen 200€ von A und rechnet sie mir für C gegen, da mir ja 1000€ Freibetrag zustehen?!

    (2) Macht es finanziell einen Unterschied, beim Einreichen einer Steuererklärung, ob ich für den gleichen Betrag X einen Freistellungsauftrag einreichen oder über Anlage KAP zurückhole? Oder anders gefragt, habe ich finanziell Nachteile, wenn ich keinen Freistellungsauftrag einrichte und stattdessen über die Anlage KAP zurückhole?

    Viele Grüße

    Tommy

    Hallo Horst,

    danke für die schnelle Antwort. Also gibt es keine Möglichkeit z.B. schriftlicher Hinweis in der jeweiligen Steuererklärung ("50% KapSt. weltsparen Festgeld Nr xx"), da eine Zusammenveranlagung nicht zur Debatte steht.

    Das ein Gemeinschaftskonto bei weltsparen grundsätzlich nicht zu eröffnen ist, hatte ich jetzt auch nochmal nachgelesen.

    Hallo zusammen,

    folgende Situation: Wir - verheiratetes Paar - planen zukünftig einen Geldbetrag beim Zinsportal Weltsparen als Festgeld anzulegen.

    - 3-Konten-Modell: jeweils persönliches Girokonto + Gemeinschaftskonto

    - Steuererklärung: getrennte Veranlagung, soll auch beibehalten werden

    - Anlagebetrag vom Gemeinschaftskonto

    - Zinsertrag fließt auf Gemeinschaftskonto

    Zur Frage: Wie handhaben wir in diesem Fall die Versteuerung? Ist es möglich, die Kapitalertragssteuern jeweils zur Hälfte in den beiden Steuererklärungen anzugeben?

    Viele Grüße

    Tommy