Beiträge von Radfahrer

    Seit kurzem ist ja immer wieder von der App der Bundesnetzagentur zu lesen, dass man mit ihrer Hilfe bei schlechtem Ergebnis vorzeitig kündigen kann oder einen Preisnachlass erreichen kann. Die Seite der App selber gibt da leider keine konkrete Anleitung: https://www.breitbandmessung.de/mobil-testen

    Im Finanztip-Newsletter war nun aber zumindest ein Musterschreiben enthalten sowie eine Kurzbeschreibung. Ich lese es aber immer wieder unterschiedlich. Bislang war ich davon ausgegangen, dass ich innerhalb von 5 Tagen an 3 Tagen eine "schlechte" Messung haben muss. Das würde schon reichen. Finanztip schreibt nun, dass ich 30 Messungen bräuchte.

    Hat jemand eine brauchbare und konkrete Anleitung dafür? Oder es hat schon erfolgreich durchexerziert? Wie geht Beispielsweise 1&1 damit um (bzw. deren Marken wie PremiumSIM etc)?

    Vielen Dank für Ihre Antwort! Nur zum Verständnis: der Tarif bezieht sich ja nur auf stationäre Behandlungen, wenn ich ihn nicht habe, komme ich also ins Krankenhaus und werde entsprechend der Verfügbarkeit untergebracht (kann dann auch ein 5-er Mehrbettzimmer sein) bzw. vom "nächstbesten" freien Arzt behandelt? Auch im Rahmen von stationären Aufenthalten über die GKV hatte ich nie den Eindruck, dass ein behandelnder Arzt basierend auf seinem Titel besser oder schlechter war.

    Gibt es überhaupt Privatbereiche mit 5-Bett-Zimmern?

    Leute, bitte keine Belehrung, ich sage es hier noch einmal für alle öffentlich:

    Ich bin dumm, falsch informiert, habe kein Geld, kann nicht rechnen und bin intellektuell und gesellschaftlich soweit abgehängt, dass ich mir irgendeine Alternativ-Realität aus Verschwörungstheorien zusammen spinnen muss, um den Fehler bloß nicht in meinen eigenen Inkompetenzen und fehlenden Ressourcen suchen zu müssen.

    Danke, jetzt bitte wieder zu den Lösungsvorschlägen!

    Du machst es dir schön einfach; willst hier nur Informationen aber trägst selbst nichts bei. Versuch doch bitte wenigstens mal diese Diskrepanz zwischen dem Jammern über 20 Euro Mehrbeitrag und dem angeblich so großen Einkommen und Vermögen zu erklären. Wo liegt dann der konkrete rationale Grund, aus der Krankenversicherung aussteigen zu wollen? Ich verstehe es wirklich nicht einmal im Ansatz.

    Danke für dein Interesse an meinem Leben!

    Bei so einem kuriosen Posting hat mich Deine Historie hier interessiert, da es erstmal nach "Troll" aussieht für mich.

    finanziell [...] läuft es auch gut

    Das geht auch schon aus dem anderen Thread hervor, dass Du offenbar einen sehr guten Stundenlohn erzielst. Gleichzeitig guckst Du nach Depoteröffnungen, bei denen es Prämien gibt, die dann doch eher Peanuts sein sollten. Und hier nun sind Dir die Krankenkassenbeiträge zu hoch, selbst wenn sie sich auf dem möglichen Minimum bewegen (hast ja alles unnötige "abbestellt" und bist laut eigener Aussage gesund - zudem vermute ich, dass Du eher noch zu den Jüngeren gehören dürftest, oder?). Das verstehe ich nicht, wenn man finanziell doch so gut aufgestellt ist. Insgesamt ist das für mich nicht stimmig.

    Man muss alles selbst zahlen, was auch die Beihilfe nicht abdeckt. ;)

    Habe bislang nichts eingereicht, da alles noch ganz frisch. Somit fehlen praktische Erfahrungen.

    Wirklich unabhängig war die Beratung nicht, denn eigentlich wäre Provision geflossen, was aufgrund der Öffnungsaktion nun aber nicht der Fall ist. Hatten uns die Tarife aber dennoch gemeinsam angesehen. Eine Honorarberatung hat das aber sicher nicht ersetzt. Habe dann selbst die Versicherungsbedingungen studiert, ergänzt mit Onlinerecherchen.

    In einem anderen Thread aus dem Sommer schreibst du von einer Auswanderung nach Dubai im Herbst. Ist die schon erfolgt? Ändert das vielleicht etwas an der Versicherungspflicht in Deutschland?

    Nebenbei interessiert mich nicht, um welche Beitragshöhe wir hier sprechen, die dich in Erwägung ziehen lassen, diesen Weg zu gehen.

    Liest man sich die Geschäftsberichte der Versicherer aus dem Jahr 2023 durch, so findet man für 2023 gestiegene

    Leistungsausgaben zwischen 8% und 12%. Ausreisser hier ist die Barmenia mit 15%!


    Die Makler wie z.B. Dr. Schlemann haben ab Oktober sicherlich Urlaubssperre, so können Sie sich doch mit Umschichtungen

    eine goldene Nase verdienen.... Gerade der Kölner Makler, welcher in meinen Augen hier viel Eigenwerbung betreibt, hat die Barmenia ja des öfteren vermittelt.

    Also zumindest für die neue Tariflinie "Genau für Sie" gibt es laut diesem Schreiben bis zum 31.12.2025 garantiert keine Erhöhung: https://beihilfe-partner.de/wp-content/upl…en-GK_2025_.pdf

    Können Sie die trotzdem noch nachholen oder müssten sie wenn dann jetzt die Chance aufgrund der gestiegenen Kosten nutzen. Oder können Sie auch für 2026 noch mit den in 2023 gestiegenen Kosten "argumentieren" bzw. rechnen?

    Eine Option ist das aber, die ein in jungen Jahren bereits gesundheitlich angeschlagener zukünftiger Beamter prüfen sollte.

    In jungen Jahren sehe ich mich mit Anfang 40 nicht mehr wirklich... ;)

    Ich werde mich noch ein bisschen sortieren und dann höchstwahrscheinlich tatsächlich eine Honorarberatung nutzen. Ich muss gar nicht davon überzeugt werden, dafür Geld in die Hand zu nehmen - das sehe ich absolut ein und bin dazu auch bereit.

    Und richtig: Es gibt in Niedersachsen seit kurzem die pauschale Beihilfe. Mir geht es aber darum, dass ich nicht die Chance verstreichen lassen möchte, meine gesundheitliche Absicherung zu verbessern. Ob nun GKV oder PKV für mich finanziell die klügere Wahl ist, spielt für mich keine Rolle (so lange es keinen extremen Unterschied ausmacht).

    Darauf wird es vermutlich noch hinauslaufen. Ich wollte mich vorab aber schon einmal so gut es geht selbst informieren, um dann mit ganz gezielten Fragen in die Beratung gehen zu können. Da ein Makler über die Öffnungsaktion kein Geld mit mir verdienen können wird (Courtage=0), wird er das somit mit mir auf "Stundenbasis" abrechnen. Daher möchte ich so viel wie es geht vorher schon selbst beantworten können.

    Und ja, ich bin bzw. war bei einem Makler. Aufgrund von Öffnungsaktion ging es da nun aber nicht mehr weiter ins Detail.

    Ich bin im Vorfeld meiner Verbeamtung inzwischen einigermaßen informiert (auch dank dieses Forums - dafür vielen Dank!) und stehe vor der Entscheidung, ob ich zur Debeka oder Barmenia gehe. Da für mich nur eine PKV über die Öffnungsaktion realistisch ist (das ist das Ergebnis der anonymen Voranfrage via Makler), ist es für mich also ganz elementar, dass möglichst viel bereits im Grundtarif enthalten ist. Denn Zusatzbausteine müssen und werden mir die Versicherer nicht anbieten (ausgenommen der BG-Tarif bei der Debeka). Aus diesem Grund habe ich mal die für mich wesentlichen Unterschiede in den Bedingungen bei Debeka und Barmenia herausgearbeitet und gegenübergestellt (einen vernünftigen „Vergleichsrechner“, der nur den Grundtarif abdeckt und alles schön gegenüberstellt, habe ich leider nicht gefunden). Vielleicht ist das ja auch für andere hilfreich (natürlich alles ohne Gewähr ;-)). Allgemein ausgedrückt geht es mir um die „dicken Brocken“ und nicht um so etwas wie Zuschüsse zu Brillen oder die Erstattung der Zahnreinigung. Im Ergebnis frage ich mich nun, ob ich nicht vielleicht doch die Debeka wählen sollte. Nach meinem persönlichen Empfinden ist es ganz knapp. Den entscheidenden Ausschlag Richtung Debeka gibt für mich nach derzeitigem Stand vor allem die bessere palliative Versorgung, da mir das sehr wichtig erscheint.

    Was meint ihr dazu? Übersehe ich etwas bzw. interpretiere ich manches falsch? Nachfolgend die aus meiner Sicht elementaren Unterschiede.

    Heilmittel ohne abschließende Aufzählung?

    Debeka

    Barmenia

    Nein. Genannt werden Inhalationen, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern, Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podologische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien.

    Ja, bis zum 1,1-fachen Satz.

    Vorteil: Barmenia. Vor allem da offener Hilfsmittelkatalog und zudem 1,1-facher Satz (bei der Debeka nur beihilfefähige Höhe). Allerdings ist bei der Debeka durchaus einiges genannt und mir ist nicht ganz klar, was da jetzt fehlen würde (da ich ein Mann bin, ist alles rund um Schwangerschaft für mich nicht relevant). Durch die „sonstigen physikalischen Therapien“ bei der Debeka sind doch ganz allgemein noch weitere und auch zukünftige physikalische Heilmittel mit abgedeckt. Ist die „abschließende Aufzählung“ bei der Debeka aus eurer Sicht tatsächlich so kritisch?

    Ambulante Psychotherapie

    Debeka

    Barmenia

    Keine Genehmigung erforderlich für bis zu 52 Sitzungen pro Jahr; für weitere Behandlungen vorherige Zusage der Debeka nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich.

    Keine Genehmigung erforderlich, keine Sitzungszahlbegrenzung

    Vorteil: Barmenia. Allerdings sind bei der Debeka standardmäßig mit 52 Sitzungen pro Jahr ja auch schon einige enthalten und bei medizinischer Notwendigkeit gibt es weitere. Klar, wenn man psychisch angeschlagen ist, würde man sich so etwas gerne ersparen und das ist ein Vorteil der Barmenia, aber auch die Bedingungen der Debeka scheinen mir hier in Ordnung. Zudem gibt es bei einer stationären Psychotherapie bei beiden keine Begrenzung.

    Alternative Behandlungsmethoden (Naturheilverfahren)

    Debeka

    Barmenia

    Keine explizite Nennung von Naturheilverfahren. Aber Nennung von Heilpraktikern. Abrechnung gem. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Ja, für Arzneimittel, Untersuchungen und Behandlungen, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis *UND* im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind. Leistung auch über die dort genannte Gebühren hinaus.

    Vorteil: Für mich persönlich etwas unklar. Bei Debeka zwar keine explizite Nennung von Naturheilverfahren, aber von Heilpraktikern und dem entsprechenden Gebührenverzeichnis. Bei der Barmenia muss die abzurechnende Maßnahme außerdem auch im Hufelandverzeichnis aufgeführt sein, also in beiden. Dafür aber bei der Barmenia keine Gebührenbegrenzung. Allerdings frage ich mich, ob das Hufeland-Verzeichnis ewig besteht und was passiert, wenn nicht mehr? Besteht dann kein Leistungsanspruch mehr?

    Ambulante Palliativversorgung + Stationäre Hospizversorgung

    Debeka

    Barmenia

    Ohne Einschränkung erstattungsfähig.

    Erstattungsfähig bis zum Betrag, der für Versicherte der GKV aufzuwenden wäre.

    Vorteil: Debeka. Und für mich ganz wichtig, da ich mich dann in der schwierigsten Phase meines Lebens befinde und dann bei der Barmenia auf einmal auf das GKV-Niveau „zurückfallen“ würde. Zudem – und das ist mir fast noch wichtiger – hätten dann die Angehörigen die Diskussionen mit der Versicherung (ich selbst kann mich dann ja ggf. nicht mehr darum kümmern), wenn eben möglicherweise doch nach PKV-Niveau abgerechnet wird, weil ja erstmal niemand weiß, dass ich hier trotz PKV nur auf GKV-Niveau versichert bin.

    Ambulante Kuren

    Debeka

    Barmenia

    Innerhalb von 3 Jahren sind für bis zu 4 Wochen täglich prozentual aus 50 Euro erstattungsfähig (also bei 50% Beihilfe wären das dann 25 Euro).

    1 Kur innerhalb von 2 Jahren erstattungsfähig.

    Vorteil: Barmenia. Bei der Debeka ist vor allem die Begrenzung der Höhe kritisch. Insbesondere wenn durch Inflation diese 50 bzw. 25 Euro immer weniger abdecken werden.

    Stationäre Kuren

    Debeka

    Barmenia

    Siehe ambulante Kuren; keine Erstattung der Unterbringung

    Siehe ambulante Kuren; zwar keine Erstattung der Unterbringung, aber für bis zu 28 Tage täglich 100 Euro Kur-Tagegeld, falls zuvor mind. 5 Tage stationäre Behandlung im Krankenhaus.

    Vorteil: Barmenia (insbesondere wenn ich das mit den 5 Tagen stationärer Behandlung erfülle, wobei ich nicht weiß, inwiefern das bei Kuren überhaupt „üblich“ ist, vorher stationär behandelt worden zu sein – andernfalls guckt man ja auch hier in die Röhre...).


    Leistung über Höchstsatze (also mehr als 3,5facher Satz)

    Debeka

    Barmenia

    Nein, Begrenzung auf Höchstsatz (also 3,5)

    Ja.

    Vorteil: Barmenia. Allerdings für mich weniger relevant, da die Beihilfe ja nicht über Faktor 3,5 hinaus zahlt und ich über die Öffnungsaktion keine entsprechende Beihilfeergänzung versichert bekommen werde. Somit kommen Behandlungen über den 3,5fachen-Satz hinaus für mich ohnehin nicht in Frage, sodass der Vorteil bei mir vermutlich (leider) nicht relevant sein wird.

    Operative Sehschärfenkorrektur

    Debeka

    Barmenia

    Ohne Begrenzung

    Je Auge bis zu 2.000 Euro Rechnungsbetrag

    Vorteil: Debeka

    Zahn

    Debeka

    Barmenia

    Bei Debeka „Upgrade“ über den Zusatztarif BG realistisch.

    Kein „Upgrade“ realistisch.

    Vorteil: Debeka.

    Hilfsmittel

    Debeka

    Barmenia

    Keine abschließende Aufzählung, aber bei Hörgeräten Begrenzung auf jeweils 1.500 Euro Rechnungsbetrag. Zudem keine Erstattung für Wartung etc.

    Keine abschließende Aufzählung, auch bei Hörgräten keine Begrenzung.

    Erstattung auch für Wartung etc. wird übernommen.

    Vorteil: Barmenia. Wenngleich mich der Eigenanteil beim Hörgerät vermutlich nicht ruinieren würde.

    Zwar eigentlich nicht entscheidend, bei ansonsten „Gleichstand“ über ggf. doch: Die Beitragsrückerstattung. Die ist zwar nicht garantiert, aber bislang ist es so, dass die Debeka bei einem leistungsfreien Jahr 2,5 Monatsbeiträge erstattet. Bei der Barmenia nach einem leistungsfreien Jahr 1 Monatsbeitrag, nach 2 Jahren 1,5, nach 3 Jahren 2 und erst ab dem 4. Jahr 2,5 Monatsbeiträge. Da ist die Debeka attraktiver, auch wenn die Barmenia wiederum den Vorteil hat, dass Vorsorgeuntersuchungen nicht die Rückerstattung gefährden.