Ja und? Dann muss Scalable dich so stellen, als ob die unauthorisierten Verfügungen nicht stattgefunden hätten. Ist also deren Problem und nicht das der Kunden. Wobei das ganze Szenario so was an den Haaren herbei gezogen ist. Der betrügerische Handelspartner wäre nämlich ohne weiteres zu identifizieren und so dumm ist eigentlich kein Betrüger.
Ich bin ja nun kein Freund dieser Neobroker, aber das ist nun wirklich ein Scheinproblem. Und die ganzen Umstände der zwei Beiträge sehen für mich eigentlich aus wie Guerillamarketing. Da ist jemand "zufällig" hier als neuer Benutzer im Forum an und warnt vor dieser weitgehend erfundenen großen Gefahr für das Vermögen der Kunden von Scalable. Da bleibt nur die Frage offen, wer dafür wieviel bezahlt.
LOL - ist klar ich bin also ein Bot 
Vll als Kontext - ich habe meine Mutter das Konto von Scalable empfohlen und ihr bei der Einrichtung geholfen. Als ich ihr den Login mit 2FA erklären wollte, ist dann aufgefallen, dass der 2FA gar nicht abgefragt wird. Dass ich hier im Forum gelandet bin, liegt einfach daran, dass ich nach mehr Information gegooglet habe. Wenn man "2FA scalable" googelt ist dieses Forum das zweite Ergebnis.
Aber nun mal zu Deinen inhaltlichen Argumenten. Da ich aus der IT komme, muss ich ehrlich gesagt über Deine Behauptungen ziemlich stark schmunzeln.
Bei unautorisierten Trades haftet grundsätzlich erst einmal die Bank für den Schaden. Soweit so gut.
Dies gilt allerdings nur, solange dem Nutzer kein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Was gilt nun als fahrlässig?
Beim Online-Banking wäre das zum Beispiel wenn der Nutzer kein PC oder Handy mit aktuellen Sicherheitsupdates fürs Banking benutzt. Aktuell hat meine Mutter ein noch aktuelles Handy, aber da sie sich nicht alle 3 Jahre ein neues Handy kauft, wird es auch einmal ein Jahr geben in der ihr Handy nicht ganz aktuell ist. Wenn sie in dieser Zeit die Banking App öffnet, ist die Haftungsfrage bereits wieder offen. Jetzt könnte man natürlich sagen, sie ist selber dran Schuld, dass sie sich nicht regelmäßig ein aktuellen Computer und ein aktuelles Handy kauft. Aber faktisch gäbe es das Problem in dieser Form ja nicht, wenn ein 2FA für den Login zur Verfügung gestellt würde (so wie bei jeder anderen mir bekannten Bank).
Bezüglich der Rückabwicklung:
Du scheinst hier ein paar naive Annahmen zu treffen.
1. Der Betrüger nutzt ein Konto welches auf seinen Namen lautet und/oder
2. Der Betrüger agiert aus einem Land oder mit Banken aus Ländern, welches ein vergleichbares Rechtssystem haben und auch an der Verfolgung etwaiger Straftaten interessiert sin.
So funktioniert Onlinekriminalität aber nicht.
Geknackte Passwörter werden vor allem über Foren zum Verkauf in größeren Mengen angeboten und dort auch größtenteils sogar mehrfach gekauft.
Die "Kunden" solcher Foren sind ein relativ heterogene Masse, global aber insbesondere in Drittstatten anzutreffen. Da kommt es natürlich gelegen das Aktienmärkte ebenfalls global funktionieren.
Bin auf jeden Fall gespannt zu sehen, wie und auf welcher Rechtsgrundlage, Aktiengeschäfte mit einer Bank auf den Bahamas rückabgewickelt werden sollen, zumal mit ein paar anschließenden Kryptotransaktionen sich auch problemlos die weiteren Spuren verwischen lassen. Aber klar, was man selber noch nicht erlebt hat, das gibt es auch nicht 