Erhöhung des Arbeitspreises pro kWh
Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Arbeitspreises (in Cent), den Du pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme bezahlen musst, 2023 verboten. Dein Anbieter darf den Preis allerdings erhöhen, wenn ihm tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung, also beim Einkauf der Energie, entstanden sind. Im Zweifel muss er das vor dem Bundeskartellamt beweisen können.
In der Praxis werden viele Anbieter 2023 also dennoch höhere Arbeitspreise verlangen dürfen, denn die Preise an den Energiemärkten sind hoch und sehr wechselhaft. Jedoch darf die Preiserhöhung nicht stärker ausfallen als die Kostensteigerung, die der Anbieter tatsächlich zu tragen hat. Übrigens: Lokale Grundversorger dürfen ihre Preise ohnehin nur eingeschränkt erhöhen. Entsprechende Regeln gelten für sie nämlich unabhängig von dem aktuellen Missbrauchsverbot.