Beiträge von Helene

    Guten Tag,

    wo finde ich eine eindeutige Regelung, in der festgeschrieben ist, dass eine Grundpreiserhöhung des Stroms nur nach Eingang der Ankündigung beim Verbraucher vor dem 1.12.2022 berechtigt ist? So lautet jedenfalls die Information im Finanztip. Es wird auf das StromPBG, §12, verwiesen, ist aber nicht hilfreich. Laut Servicebearbeiter soll ich eine schriftliche Mitteilung an den Stromanbieter richten. Um meinen Einspruch zu belegen, benötige ich entsprechende Unterlagen.

    Danke, H.

    Womit kann ich Stromanbieter beweisen, dass Erhöhung des Grundpreises mit Mitteilung vom 14. Dezember 2022 nicht rechtens ist?

    Verbrauchspreis von 24,86 Cent/kWh wurde auf 39,47 Cent/kWh erhöht und fällt somit nicht unter Deckelung.(Beinahe 59% und

    Grundpreis +2,10 € ! ab 1.02.2023)

    Vattenfall Kundenservicemitarbeiter haben keine Kenntnis und keine Anfragen bezüglich dieser Regelung!

    Im Finanztip steht nur, dass Preisänderung vor 1. Dezember angekündigt worden sein muss, was hat der Verbraucher in der Hand?

    Der Verweis auf Strompreisbremsegesetz § 12 hilft nicht wirklich, Aussage für Endverbraucher nicht eindeutig.

    Wo finde ich eine Information, die dem Stromanbieter vorgelegt werden kann?

    H.