Ich habe nun mit der DRV telefoniert. Nachdem es zunächst hieß, dass immer die Werte des aktuellen Jahres zugrunde gelegt werden (also unabhängig von der Antragstellung), hat die Beraterin noch einmal intern recherchiert und ein erneutes Mal angerufen.
Dabei konnte sie auflösen, dass durchaus mit dem Faktor aus 2022 (7235,5860) gerechnet worden ist. Allerdings ist das Produkt aus auszugleichenden Entgeltpunkten und eben diesem Faktor noch durch den Zugangsfaktor von 0,8560 dividiert worden. Daraus ergibt sich natürlich eine höhere Ausgleichszahlung pro Rentenpunkt. Es sind also genau diese 14,4%, die sich dann wohl aus dem Produkt des 0,3%tigen Abschlags/Monat und der Anzahl der Monate des potenziell früheren Rentenbeginns (in diesem Fall: 48) bildet.
In den Werten des Newsletters ist hier wohl vom (Zugangs-)Faktor 1 ausgegangen worden. Ist die "Einarbeitung" des potenziellen Abschlags in die Berechnung der Ausgleichszahlung denn in Ordnung? Derzeit gehe ich ja nicht einmal fest von einem vorzeitigen Renteneintritt aus. Und hätte ich einen potenziell 24 Monate früheren Eintritt angefragt, wären auch andere Beträge herausgekommen. Hmmm...