Beiträge von Gerda Meyer

    Ich bitte um Auskunft, welche Möglichkeiten es gibt, im 58. Lebensjahr noch einen Riestervertrag abzuschließen, der allerdings nur 8 Jahre bespart wird, da mit 66 Jahren eine Altersrente bezogen wird.

    Mir ist bekannt, dass es nur wenig Anbieter gibt, die solche Verträge anbieten. Die Art des Vertrages wäre mir egal, Ziel ist es, jeweils mehrere Kinderzulagen zu bekommen und dann mit 66 Jahren aufgrund der Kleinstbetragsregelung eine Einmalzahlung zu erhalten.

    Danke für die Nennung von Anbietern im Voraus!

    Bei einer Fondsgesellschaft hatte ich 2002 eine Riester-Rente abgeschlossen, wo ich in 2015 eine Übertragung des gesamten Guthabens einschl. der Zulagen für meine 6 Kinder und mich in eine neu abgeschlossene Rentenversicherung übertragen habe. Seitdem steht das Riesteransparkonto bei der Fondsgesellschaft auf 0,00 EUR und wurde seitens der Fondsgesellschaft eigenartigerweise bis heute nicht aufgelöst.

    Bedingt durch meine hohe Kinderzahl habe ich vor 4 Jahren bei dieser Fondsgesellschaft erneut einen neuen Riester-Vertrag abgeschlossen (Nachfolgeprodukt), um gezielt nach Renteneintritt in 2024 meinereits eine Kleinbetragsrente abrufen zu können (Guthaben dann unter EUR 12.000,00). Die Riester-Rentenversicherung wurde ruhend gestellt.

    Ich habe also bei der Fondsgesellschaft einen Vertrag mit 0,00 EUR sowie einen anderen, wo ca. 11.000 EUR im nächsten Jahr einschl. der Zulagen eingezahlt sind, die ich dann im Rahmen der Kleinstbetragsregelung abrufen möchte (Versteuerung der Summe ist mir bekannt).

    Jetzt lese ich, dass bei der Ermittlung des Vol. nach dem ESTG beide bei der Fondsgesellschaft bestehenden Verträge als eine Einheit angesehen werden.

    Zählen dann jeweils die aktuellen Werte bei Abruf der Verträge dort (bei mir dann 0,00 EUR bzw. ca. 11.000,00 EUR) oder die seinerzeitigen Einzahlungen einschl. Zulagen (das wären dann über 40.0000,00 EUR in der Summe , wovon ca. 29.000,00 EUR jetzt bei der Rentenversicherung liegen, dann wäre eine Kleinbetragsrente nicht möglich)?

    Die Rechtsgrundlage ist wohl der § 93 Abs. 3 EStG, wonach gilt:

    „Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden“.

    Bevor ich an die Fondsgesellschaft herantrete möchte ich diese Frage für mich geklärt haben, um Rechtssicherheit zu haben. Danke für die Antworten im Voraus!

    Gerda Meyer

    Ich plane, in 2025 bei Beginn meiner Rente (geb, 1960) einen Riester-Vertrag (derzeit als Rentenversicherung genutzt) dergestalt zu nutzen, dass ich das gesamte Guthaben (ca. TEUR 50) für eine barrierefreie Umgestaltung zweier Bäder in meinem eigengenutzten Wohnhaus (Baujahr 1995, seitdem eigengenutzt) verwende, was meines Erachtens grundsätzlich möglich ist.

    Folgende Fragen habe ich hierzu:

    1) Ich möchte im Jahr der Entnahme oder im Folgejahr in jedem Fall eine komplette Versteuerung des Wohnförderkontos vornehmen, um dadurch 30 % weniger zu versteuern. Ist danach – also auch vor dem 85. Lebensjahr , konkret nach Abgeltung der steuerlichen Verpflichtungen eine Veräußerung des Wohnhauses ohne schädliche Folgen in Bezug auf den Riestervertrag möglich?

    2) Wie errechnet sich das Guthaben des Wohnförderkontos, wird hier rückwirkend ab Abschluss des Riestervertrages, hier: 2001, eine Berechnung vorgenommen? Ich hatte zunächst einen Fondssparplan, der dann in eine Rentenversicherung umgewandelt wurde. Die Wertentwicklung war leider in beiden Produkten nicht befriedigend. Das errechnete fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkontor würde dann deutlich höher sein als das tatsächlich zur Verfügung stehende Kapital - oder verzinst sich das Wohnförderkonto erst ab Umwandlung für die Entnahme, mithin 2024 oder Anfang 2025.

    3) Ist es ein Problem, wenn Hauseigentümer mein Ehemann und ich sind, der Vertrag aber nur für mich als Ehefrau läuft?

    Für mich ist das als Laie etwas kompliziert. Da ich eine sehr große Familie habe, hat sich mit den Kinderzulagen über die Jahre das Gutahben aufgebaut.

    Danke für die Antworten im Voraus!

    Ich plane, in 2025 bei Beginn meiner Rente (geb, 1960) einen Riester-Vertrag (bislang als Rentenversicherung genutzt) dergestalt zu nutzen, dass ich das gesamte Guthaben (ca. TEUR 50) für eine barrierefreie Umgestaltung zweier Bäder in meinem eigengenutzten Wohnhaus verwende, was meines Erachtens grundsätzlich möglich ist.

    Folgende Fragen habe ich hierzu:

    1) Ich möchte im Jahr der Entnahme oder im Folgejahr in jedem Fall eine komplette Versteuerung des Wohnförderkontos vornehmen, um dadurch 30 % weniger zu versteuern. Ist danach – also auch vor dem 85. Lebensjahr , konkret nach Abgeltung der steuerlichen Verpflichtungen eine Veräußerung des Wohnhauses ohne schädliche Folgen in Bezug auf den Riestervertrag möglich?

    2) Wie errechnet sich das Guthaben des Wohnförderkontos, wird hier rückwirkend ab Abschluss des Riestervertrages, hier: 2001, eine Berechnung vorgenommen? Ich hatte zunächst einen Fondssparplan, der dann in eine Rentenversicherung umgewandelt wurde. Die Wertentwicklung war leider in beiden Produkten nicht befriedigend. Das errechnete fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto würde dann deutlich höher sein als das tatsächlich zur Verfügung stehende Kapital.

    3) Ist es ein Problem, wenn Hauseigentümer mein Ehemann und ich sind, der Vertrag aber nur für mich als Ehefrau läuft?

    Danke für eine Antwort!