Vielen Dank für Eure Antworten.
Mich treibt eigentlich nur an, die Schenkungssteuer so weit wie möglich zu senken, daher die Idee mit dem Nießbrauchrecht. Es war etwas unverständlich, ja, sie soll erst mit der Schenkung eingerichtet werden. Daher macht die Formel (z = x/2 – y – 20.000 ) Sinn.
Muss man eigentlich einen Makler für die Bewertung der Immobilie beauftragen oder gibt es da auch Onlinemöglichkeiten, die akzeptiert werden?
Lieben Gruß
