Wenn die tatsächlichen Ticketkosten höher als die Pendlerpauschale sind, dann gelten diese. Das ist bei mir der Fall schon alleine mit den Zugtickets. Also ist es schon relevant, ob auch die Leihräder Kosten gelten.
ich fahre mit dem Zug zum Arbeiten in die nächste große Stadt und nutze dort Leihräder und E-Scooter für den Weg vom Bahnhof zum Büro. Kann ich die Kosten für die Räder und Scooter (teils Abo, teils Einzelfahrten) als Fahrtkosten "Öffentliche Verkehrsmittel" in der Einkommenssteuererklärung absetzen? Ein U-Bahnticket für den Weg könnte ich ja auch absetzen.