Hallo yogiatze,
auf Nachfrage schreibt mir mein Gasversorger folgendes:
"Grundlage für den Entlastungsbetrag ist die Jahresverbrauchsprognose. Der Gesetzgeber schreibt uns im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz genau vor, wie die Jahresverbrauchsprognose zur Berechnung der staatlichen Entlastung ermittelt werden muss. Grundlage zur Erstellung der Jahresverbrauchsprognose ist demnach Ihr prognostizierter Gasverbrauch im September 2022.
Auf dieser Basis haben wir den Verbrauch für ein ganzes Jahr prognostiziert. Der endgültige Entlastungsbetrag wird auf Grundlage von 1/12 dieses Jahresverbrauches und des jeweils geltenden Preises berechnet.
Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Hierfür mussten wir als Ihr Energieversorger den für Sie prognostizierten Jahresverbrauch im Vorfeld anmelden, um den Abschlagsausfall erstattet zu bekommen.
Wir korrigieren Ihren Entlastungsbetrag nicht, da der prognostizierte Verbrauch aus September 2022 die Grundlage der Berechnung ist und nicht der aktuelle Verbrauch. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Der Entlastungsbetrag wird vom Bund gezahlt, wir sind hier nur das weiterleitende Organ."
Warum wird hier der September als Basis genommen? Wenn ich mich recht erinnere, war die Heizung bei uns im September noch gar nicht gelaufen?
Keine Ahnung, aber für mich macht das wenig Sinn der ich verstehe vielleicht etwas falsch...
Grüße
Vincent