Die Höhe des Schadens für den einzelnen Anleger ist so geringfügig, dass sich der individuelle Zeitaufwand um dagegen vorzugehen vermutlich nicht wirklich rechnet.
Von Seiten der BaFin würde ich da aber erwarten, dass nach Eingang der Meldung eingegriffen wird. Die fehlenden Bruchteile sind ja nicht weg, sie stehen nur bei jemand anders in den Büchern und mit genug betroffenen Transaktionen könnten da doch nennenswerte Summen zusammen kommen...