Für mich stellt sich die Frage, nach welchen Bewertungskriterien das Gutachten erstellt wurde. Also Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswertverfahren. Entscheidend ist häufig die Lage der Immobilie und damit der Bodenwert. Für das Gebäude gibt es eine Altersminderung, wobei der Wert nicht unter 30% fällt, falls es keine Abrissaufforderung gibt. Häufig ist der Bodenwert der größte Anteil am Gesamtwert und das womöglich ältere Gebäude nur Nebensache.