Erhöhung des Arbeitspreises pro kWh
Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Arbeitspreises (in Cent), den Du pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme bezahlen musst, 2023 verboten. Dein Anbieter darf den Preis allerdings erhöhen, wenn ihm tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung, also beim Einkauf der Energie, entstanden sind. Im Zweifel muss er das vor dem Bundeskartellamt beweisen können.
In der Praxis werden viele Anbieter 2023 also dennoch höhere Arbeitspreise verlangen dürfen, denn die Preise an den Energiemärkten sind hoch und sehr wechselhaft. Jedoch darf die Preiserhöhung nicht stärker ausfallen als die Kostensteigerung, die der Anbieter tatsächlich zu tragen hat. Übrigens: Lokale Grundversorger dürfen ihre Preise ohnehin nur eingeschränkt erhöhen. Entsprechende Regeln gelten für sie nämlich unabhängig von dem aktuellen Missbrauchsverbot.
Hallo,
ich habe eine Frage zu den o.g. "erlaubten" Preissteigerungen für Grundversorger.
Mein lokaler Grundversorger hat zum 01.01.2023 den Arbeitspreis um 98,1% auf 56,62 ct/kWh erhöht und den Grundpreis um 13,5%. Die Preismitteilung kam Mitte November 2022. Meinen Vertrag hätte ich bis 31.12.2022 zum 31.03.2023 kündigen müssen. Da die Gesamtlage undurchsichtig war und man zu dem Zeitpunkt nicht wusste, wie sich die Preise generell entwickeln, habe ich mich jedoch nicht getraut zu kündigen.
Die Jahresabrechnung 2022 und die Mitteilung über den neuen Abschlag habe ich noch nicht erhalten.
Angesichts der derzeitigen Marktpreise für Strom, die deutlich unter dem Preisdeckel von 40 ct liegen, frage ich mich allerdings, ob die Preiserhöhung des Grundversorgers um fast 100% rechtens ist. Wo könnte ich nachfragen?
Ein Wechsel zu einem namenhaften Anbieter würde mir eine Ersparnis von fast 400 € im Jahr bringen (ohne Neukundenrabatt, Boni usw.). Ich würde sofort wechseln, wenn da nicht die Kündigungsfrist wäre. Ich kann jetzt erst wieder zum 31.03.2024 wechseln...