Beiträge von AMariaK

    ja, ich liege noch unter 40 ct/kWh und kann mich so gesehen nicht beklagen. Allerdings ist natürlich bei einer Wärmepumpe der Stromverbrauch sehr hoch und letztes Jahr ist auch hier der Arbeitspreis erhöht worden, was dann für den Nutzer schnell in die Hunderte Euro geht. Ich frage mich, ob es überhaupt jemanden gibt, für den die Preisbremse beim WP-Strom zum Tragen kommt. Die Medien erwecken den Eindruck, dass jeder Stromkunde durch die Regelung Vorteile hat.

    Ich finde, man sollte alle Menschen, die heizen müssen, von der Dezemberhilfe profitieren lassen und nicht nur Gas- und Fernwärmekunden. Wenn schon, denn schon! Auch Öl und Pellets/Holz sind teurer geworden. Und eben auch WP-Strom.

    Um es mit Gorbatschow zu sagen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

    Du hättest wegen der Preiserhöhung fristlos zum 01.01.2023 kündigen können. Wolltest du nicht. Danach hättest du regulär zum 01.04.2023 kündigen können. Wahrscheinlich ist die Frist entweder am 17.02. oder gestern abgelaufen. Wolltest du auch nicht. Jetzt willst du aus dem Vertrag heraus, aber das wird nun wohl der Versorger nicht wollen.

    Ich habe gestern noch mal beim Versorger angerufen. Ich hätte bis 31.12.2022 zum 31.03.2023 kündigen müssen, d.h. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages... Habe mich ja auch schon geärgert, dass ich mich nicht getraut habe...:(;(

    Erhöhung des Arbeitspreises pro kWh

    Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Arbeitspreises (in Cent), den Du pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme bezahlen musst, 2023 verboten. Dein Anbieter darf den Preis allerdings erhöhen, wenn ihm tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung, also beim Einkauf der Energie, entstanden sind. Im Zweifel muss er das vor dem Bundeskartellamt beweisen können.

    In der Praxis werden viele Anbieter 2023 also dennoch höhere Arbeitspreise verlangen dürfen, denn die Preise an den Energiemärkten sind hoch und sehr wechselhaft. Jedoch darf die Preiserhöhung nicht stärker ausfallen als die Kostensteigerung, die der Anbieter tatsächlich zu tragen hat. Übrigens: Lokale Grundversorger dürfen ihre Preise ohnehin nur eingeschränkt erhöhen. Entsprechende Regeln gelten für sie nämlich unabhängig von dem aktuellen Missbrauchsverbot.

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den o.g. "erlaubten" Preissteigerungen für Grundversorger.

    Mein lokaler Grundversorger hat zum 01.01.2023 den Arbeitspreis um 98,1% auf 56,62 ct/kWh erhöht und den Grundpreis um 13,5%. Die Preismitteilung kam Mitte November 2022. Meinen Vertrag hätte ich bis 31.12.2022 zum 31.03.2023 kündigen müssen. Da die Gesamtlage undurchsichtig war und man zu dem Zeitpunkt nicht wusste, wie sich die Preise generell entwickeln, habe ich mich jedoch nicht getraut zu kündigen.

    Die Jahresabrechnung 2022 und die Mitteilung über den neuen Abschlag habe ich noch nicht erhalten.

    Angesichts der derzeitigen Marktpreise für Strom, die deutlich unter dem Preisdeckel von 40 ct liegen, frage ich mich allerdings, ob die Preiserhöhung des Grundversorgers um fast 100% rechtens ist. Wo könnte ich nachfragen?

    Ein Wechsel zu einem namenhaften Anbieter würde mir eine Ersparnis von fast 400 € im Jahr bringen (ohne Neukundenrabatt, Boni usw.). Ich würde sofort wechseln, wenn da nicht die Kündigungsfrist wäre. Ich kann jetzt erst wieder zum 31.03.2024 wechseln...

    Hallo zusammen,

    ich frage mich, ob es auch für Wärmepumpenstrom die Dezemberhilfe, d.h. die Erstattung des Dezemberabschlags gibt. Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass das nicht der Fall ist. Jetzt habe ich aber gelesen, dass die Strompreisbremse auch für Wärmepumpenstrom gilt. Die Dezemberhilfe (oft auch als "Einmalzahlung Wärme" bezeichnet) stellt eine einmalige Entlastung bei den Kosten für Erdgas und Fernwärme dar. Mir ist schon klar, dass Fernwärme nicht gleich Wärme aus der Wärmepumpe ist, aber letztlich handelt es sich in beiden Fällen um Kosten für die Energie zum Heizen, die über ein Netz eingespeist wird (anders als Heizöl oder Pellets).

    Weiß jemand, ob die Dezemberhilfe für Wärmepumpenstrom eventuell auch in der Diskussion ist und wo man sich erkundigen kann?

    Danke und Gruß

    AM