Beiträge von isar6

    Wenn man 2 Metallrenten eine aus dem Jahr 2012 (Entgeltumwandlung Tarifvertrag IG Metall) und eine aus dem Jahr 2022 (Entgeltumwandlung durch eine Betriebsvereinbarung, Arbeitgeberzuschuss 15%) besitzt, die beide beim selben Arbeitgeber durch eine Versorgungszusage geregelt sind, hat man dann den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss (15%) auf beiden Verträgen oder nur auf den neuen, der durch eine Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Auf beiden Verträgen spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber vertritt den Standpunkt, dass nur auf den neuen Vertrag ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht. Ist das korrekt?

    Hallo, ich habe beim selben Arbeitgeber im Jahr 2012 und 2022 eine Metallrente durch Entgeltumwandlung abgeschlossen. Für den Vertrag von 2022 erhalte ich den Arbeitgeberzuschuss von 15% und für den Vertrag von 2012 wird kein Arbeitgeberzuschuss gewährt, obwohl der Arbeitgeber bei beiden Verträgen Sozialversicherungsbeiträge einspart. Darf der Arbeitgeber diese Verträge so unterschiedlich behandeln?