Wenn man 2 Metallrenten eine aus dem Jahr 2012 (Entgeltumwandlung Tarifvertrag IG Metall) und eine aus dem Jahr 2022 (Entgeltumwandlung durch eine Betriebsvereinbarung, Arbeitgeberzuschuss 15%) besitzt, die beide beim selben Arbeitgeber durch eine Versorgungszusage geregelt sind, hat man dann den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss (15%) auf beiden Verträgen oder nur auf den neuen, der durch eine Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Auf beiden Verträgen spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber vertritt den Standpunkt, dass nur auf den neuen Vertrag ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht. Ist das korrekt?