Ich muss da nochmal nachfragen. Mein Vertrag mit dem Stromversorger läuft von Jan- Jan.
Wenn die Ablesung Juni 21- Juni 22 des Netzbetreibers als relevanter Jahresverbrauch angesehen werden soll/muss. Dann müsste ja theoretisch ab dem Juli 23 neue Berechnung des Jahresverbrauchs für das zweite Halbkahr angenommen werden????