Guten Morgen,
Pantoffelheld, ja es gibt einen Betreuer mit einem zugehörigen Betreuerkonto. Ich bin als Testamentvollstreckerin verpflichtet, Auskunft über das von mir verwaltete Vermögen abzulegen. Das Betreuungsgericht hatte bereits für den Betreuer (Geschwister und selber Erbe) einen Anwalt mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft beauftragt.
Das von mir eingerichtete Konto auf meinem Namen mit wirtschaftlicher Verfügung wurde sehr kritisch eingestuft, letztendlich aber nicht mehr als Hindernis für die Auseinandersetzung gesehen.
@R.F. natürlich hast du Recht, ja meine Aufgabe ist, den Willen der Verstorbenen umzusetzen , und daran ist mir sehr gelegen.
Bei dem jetzt vorhandenen Girokonto habe auch nur ich Zugriff. Dann sollte ich es wohl als korrekt einstufen, auch wenn es eine andere Form ist, als im Testament festgelegt. Es erfüllt ja den gleichen Zweck. Der Erbe kann nicht darauf zugreifen.
Durch den Zusatz der wirtschaftlichen Verwendung ist dann hoffentlich das Vermögen der Erblasserin auch durch den Zugriff von z.b. Behörden auf mein persönliches Vermögen geschützt? Ich persönlich bin durch den kürzlichen Verlust meines Mannes noch nicht in der Lage, finanziell für mich alleine zu sorgen.
Wenn ich nun z.b. bei irgendeiner Bank mit guten Konditionen einen Teil des Erbes als Tagesgeld oder Festgeld anlege, lautet das auf meinen Namen. Kann man diese Anlagen auch mit einem Zusatz der wirtschaftlichen Verwendung einrichten?