Danke für den Tipp. Wenn ich das richtig verstehe, dann kann man durchaus mit einem rentenversicherungspflichtigen Hinzuverdienst die Gesamtrentenversicherungsleistung (also BfA-Anteil + Hinzuverdienst-Anteil) erhöhen, aber, da 80% vom Hinzuverdienst BfA-Anteil-mindernd wirken, nur zu einem geringen Teil, nämlich effektiv nur entsprechend 20% vom Hinzuverdienst. Renten-plus-wirksam wären also nur 20% des Hinzuverdienstes. Wenn ich das richtig verstanden habe...