Und wusste das der Wechseldienst auch? Ein Sonderkündigungsrecht sollte immer selbst ausgeübt werden, denn da muss der Kündigungsgrund "Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung" genannt werden. Das funktioniert auch nur selten problemlos, wenn der neue Versorger mit der Kündigung beauftragt wird. Meine Vermutung: Die haben einfach nur gekündigt und für den bisherigen Versorger war das dann eben eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Aber dann wärst du auch nicht in der Grundversorgung, sondern noch beim alten Versorger. Hat sich denn der Grundversorger überhaupt gemeldet? Mit dem gewünschten neuen Versorger brauchst du überigens nicht groß diskutieren. Wenn der alte Versorger den Anschluss nicht frei gibt, weist der Netzbetreiber den Anschluss auch nicht einem anderen Versorger zu, da hilft auch weder bitten noch drohen. Da ist nur der bisherige Versorger der richtige Adressat. Wenn die etwas falsch gemacht haben, kannst du von denen Schadensersatz verlangen.
Der Wechseldienst hat ja für uns gekündigt und die Kündigung ist sauber durchgelaufen (zum 31.01.2023). Nur haben die es verpeilt, den neuen Vertrag auch nachzuhalten, dass er zum 01.02.2023 startet. Ich kann es schlecht nachweisen, aber ich vermute einfach ein Fehler beim Wechseldienst, denn es ist schon komisch, dass 01.02.2024 statt 01.02.2023.
Ich erkläre es nochmal wie die Situation ist: Wir haben einen Wechseldienst (auch "Tarifaufpasser" wie sie sich nennen) der für uns schon zum alten Anbieter gewechselt haben. Nun haben sie nachdem der Anbieter teurer geworden ist mit Sonderkündigungsrecht wegen Tariferhöhung gekündigt und mit dem neuen Anbieter einen Vertrag geschlossen für uns (halt nur leider falsch).
Widerruf ist eine gute Idee, doch der Vertragsabschluss ist nun schon über 6 Wochen her. Wir dachten ja, der Wechseldienst biegt es wieder gerade - doch Pustekuchen....
Ist ein Problem, dass ich, wenn ich darin jetzt "rumfummle" gesagt bekomme: ja hätten Sie uns mal machen lassen dann wäre kein Schaden entstanden - so können wir leider keinen Schadenersatz zahlen.