Beiträge von KaRiBa

    o.k. hier der Auszug aus dem Vertrag:

    § 5 Vergütung

    1. Der Vertragspartner erhält von der Bühne für die vertraglich vereinbarten Leistungen ein von ihm zu versteuerdes Bruttohonorar in Höhe von 5.000,00 EUR brutto / pauschal (in Worten: fünftausend Euro).

    Dieser Vertrag enthält alle Angaben einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UstG. Eine gesonderte Rechnung muss daher nicht gestellt werden.

    3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sein Einkommen dem zuständigen Finanzamt zu melden und stellt die Bühne von Ansprüchen Dritter frei. Eine gegebenenfalls bestehende Umsatzsteuerpflicht des Vertragspartners geht nicht zulasten der Bühne.

    Ist es denn dann tatsächlich in Anlage S als sonstiges selbständiges Einkommen anzugeben? Eine einmalige unternehmerische Tätigkeit?

    ich habe ihn mal gebeten, mir das zuzusenden.

    Im Internet hatte ich zu dieser Sachlage recherchiert und u.a. auch in Finanztip folgendes gefunden zu Anlage > Arbeitslohn ohne Steuerabzug:

    "Angestellte Journalistinnen und Journalisten, die beispielsweise eine Vergütung der VG Wort erhalten haben, können diese hier (Also in Anlage N Zeile 21) ebenso eintragen. Das gilt auch für Ärzte und Ärztinnen, die für das Erstellen von Gutachten eine unversteuerte Zahlung ihres Arbeitgebers erhalten haben."

    Das habe ich analog auch so für die Regiearbeit für seinen Arbeitgeber verstanden

    Hallo, ich hätte gerne eine Einschätzung meiner eigenen Recherche.

    Ein Bekannter ist als Schauspieler seit Jahren an einem Theater fest angestellt. Nun hatte er erstmalig in 2024 eine kleine Regiearbeit übernommen und erhielt von seinem Arbeitgeber/Theater hierfür einmalig einen Betrag von 5.000 € sowie Tantiemen in Höhe von 1.000 € ohne Steuerabzug (Brutto/Netto) ausgezahlt.

    Bei seiner Steuererklärung 2024 hat er nun diese 6.000€ in Anlage S als sonstige selbständige Tätigkeit angegeben. Prompt fordert das Finanzamt ihn auf, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer unternehmerischen Tätigkeit auszufüllen, damit ihm eine Steuernummer erteilt und Umsatzsteuerpflicht geprüft werden kann.

    Da ist vermutlich was schiefgelaufen. Ich vermute, dass er die einmalige Zahlung seines Arbeitgebers einfach mit in Anlage N in Zeile 21 als Arbeitslohn ohne Steuerabzug hätte angeben müssen. Dann würde die Gesamtsteuerlast aus nichtselbständiger Arbeit inklusive der einmaligen Zahlung ermittelt.

    Liege ich da richtig? Und wenn ja, habe ich nicht verstanden, warum die Werbungskosten für den Arbeitslohn ohne Steuerabzug (z.B. Fahrtkosten nur für die Regietätigkeit) einmal mit auf den Seiten 2 und 3 einzutragen sind und dann nochmal separat in Zeile 85 (laut Finanztip).

    Und abschließend: teilt man dem Finanzamt schriftlich kurz mit, dass man den Arbeitslohn von 6.000 € versehentlich in Anlage S statt in Anlage N eingetragen, es sich nicht um eine selbständige/freiberufliche Tätigkeit gehandelt hat und auch zukünftig keine Selbständigkeit angestrebt wir? Sollte eine korrigierte Anlage N dann ebenfalls mit eingereicht werden?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Das Wort Notgroschen war von mir wohl falsch gewählt. Ich bin seit 1 Jahr Pensionärin, mein Mann und ich können von den Alterseinkünften weiterhin ohne große Einschränkungen (aber auch kein Luxus) leben. Wir wohnen zur Miete, haben aber auch noch eine kleine Eigentumswohnung. Dazu auch Tages- und Festgeld, dass die nächsten 20 Jahre reichen dürfte, um besondere Wünsche oder kleinere Engpässe zu decken. Somit ist unsere finanzielle Lage ganz gut. Nur eben habe ich leider sehr spät die spannende Welt der ETFs entdeckt. Aber ich lerne noch, muss hier wohl insbesondere noch Gelassenheit üben. Aber eure Antworten haben mir schon deutlich gemacht, dass gerade diese Gelassenheit am wichtigsten ist. Und hoffentlich noch genügend Zeit, auch schwierige Zeiten „auszusitzen“. Vielen Dank 🙏

    Hallo,

    Ich (65) besitze als „Erstanlegerin“ seit 2022 ein Depot ausschließlich mit MSCI-ETF. Ich bin erst wirklich sehr spät mit dieser Anlageform bekannt geworden, finde sie aber auch sehr spannend. Die Entwicklung des Depot war bisher auch sehr erfolgreich. Natürlich hat nach „Trump 2.0“ auch mein Depot gelitten, erholt sich aber zunehmend. Doch die weitere politische Entwicklung macht mir nun doch immer mehr Sorge, dass besonders die amerikanische Wirtschaft in den nächsten Jahren enorm verlieren wird. Der geplante Ausstieg der trumpschen Regierung aus der Klimaschutzpolitik, die permanente Erpressung mit Zöllen etc. wird nicht ohne Konsequenzen bleiben. Da der ETF aber überwiegend amerikanische Werte beinhaltet habe ich mittlerweile doch Sorge, dass mein Depot in den nächsten Jahren sehr große Verluste erleiden wird. In der Hoffnung, meinen Notgroschen zu erhalten, möchte ich gerne eure Einschätzung wissen. Ist Halten oder zumindest ein teilweiser Tausch sinnvoll? Wie entscheidet ihr aktuell?

    Hallo,

    ich bin zum 01.09.2022 in eine 69-qm große Wohnung in der 1.Etage eines Mehrfamilienhauses gezogen. Die Heizung wird mittels Fernwärme betrieben. Für die Ermittlung des Basisbedarfes wurde vom Energieanbieter Westfalen-Weser auf Grund meines erst im September 2022 erfolgten Einzuges der Verbrauch des Vormieters herangezogen. Der Jahresverbrauch wurde mit 2.087 Kilowattstunden festgesetzt, der Basisbedarf für das Jahr 2023 somit auf 1.670 Kilowattstunden gedeckelt.

    Dieser Verbrauch ist für eine 69-qm große Wohnung völlig unrealistisch. Laut meiner Fernwärmeabrechnung für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2022 habe ich in dieser Zeit 2.003 kWh verbraucht. "Hochgerechnet" käme ich auf einen Jahresverbrauch von ca. 6.000 kWh. Laut Heizspiegel/Fernwärme wird für eine 69-qm-Wohnung ein Fernwärmebedarf mit 8.979 kWh gerechnet, da läge ich mit 6.000 kWh schon sehr gut.

    Auf meine telefonische Nachfrage bei dem Energieanbieter Westfalen-Weser erhielt ich heute lediglich die Mitteilung, dass die Vorgaben vom Gesetzgeber gemacht und nicht zu ändern sind. Auch wenn die Wohnung vorher ggf. über einen längeren Zeitraum leer stand (ich weiß nur von 3 Monaten Leerstand vor meinem Einzug) findet dies keine Berücksichtigung.

    Ist ein Widerspruch mit der Bitte, einen "typischen Jahresverbrauch" für die Berechnung zugrunde zu legen, sinnvoll? Was kann ich tun, damit ich, obwohl ich sehr sparsam heize, meinen Bedarf nicht doch fast vollständig ohne Preisdeckel teuer bezahlten muss?