Beiträge von Rollerrolf1

    Du bist wirklich selten stur. Der Hinweis von Muenchner war völlig richtig, das ist nicht das Grundbuch. Grundbuchauszüge sehen völlig anders aus und auch inhaltlich kann das so nicht im Grundbuch eingetragen sein. Das ist höchstwahrscheinlich eine Seite aus einem notariellen Vertrag.

    Falsch. Ist original abfotografiert aus dem Grundbuch..

    Aber darum geht's hier nicht

    Es fehlt bei Dir offenbar am grundsätzlichen Verständnis der Begrifflichkeiten und das NACH einem bereits stattgefundenen Beratungstermin beim Notar.

    Den bestehenden Grundbucheintrag kennen wir nicht. Hast Du Dir überhaupt das Grundbuch im Ist Zustand mal angeschaut? Was Du da abfotografiert hast ist keine Grundbuchauszug sondern ein notarieller Vertrag, der mglw. einen Grundbucheintrag ausgelöst hat.

    Ist ein Auszug aus dem Grundbuch

    Wir saßen im November schon mal alle beim Notar... hatten alles besprochen und warten nurnoch auf die erste abschrift. Termin war dann zum unterschreiben im Dezember.... Hat ja da alles gepasst. Im Januar ist die SM dann allein wieder zum Notar und hat viele Änderungen vornehmen lassen wie halt die ganzen Kinder und ihr Mann mit eintragen.

    Ohne SM hätte meine Frau mir nichts übertragen lassen können.

    Dann ist der "ist Zustand" sozusagen besser als mit dem neuen Eintrag das alle Kinder der Schwiegermutter mit drin stehen für das Vorkaufsrecht.

    Dann bleibt der alte Eintrag so wie er ist. Das Grundstück bleibt wie es ist und ich spare mein Geld.

    Nochmal der Hinweis: Bist Du ganz sicher, dass es jetzt plötzlich um ein Vorkaufsrecht gehen soll?

    In dem geposteten Ausschnitt geht es meines Erachtens nicht um ein VORkaufsRECHT für die Familie, sondern um ein VERkaufsVERBOT für Deine Frau (ebenso bzgl. Verschenken und evtl trifft das auch auf Vererben?).

    Ich würde im aktuellen Stand davon ausgehen, dass wenn Schwiegermutter und Frau sterben, das Haus nicht mehr Deins ist.

    Hm das ließt du daraus? Das der bestehende Grundbuch Eintrag zwischen meiner Frau und ihrer Mutter.

    So würde es dann auch unter anderem im neuem grundbucheintrag mit mir stehen.

    Würde ich dann so nie unterschreiben.

    Hier muss ein klärendes Gespräch her, die Situation ist ja schon fast brodelnd.

    Sollte der Fall eintreten, dass Schwiegermutter und Frau stirbt und die genannten Geschwister bzw. Schwiegervater das Vorkaufsrecht bekommen, was wollen sie damit Anfangen? Solange der TO nicht verkaufen möchte/muss, ändert das doch erstmal nichts an der Eigentümerschaft und dem Besitzstand. Bleibt aber aber unschön.

    Wenn die Angst beim TO besteht, dass man dann aus dem Haus getrieben und zum Verkauf gezwungen wird, könnte man sich als "Kompromiss" doch heute schon im Gegenzug ein Wohnungsrecht (nicht nur Wohnrecht!) als Gegenleistung für das dauernde Geldreinstecken eintragen lassen. Das Wohnungsrecht ist ein persönliches Recht und bleibt auch nach Verkauf bestehen, sofern es nicht vom TO persönlich wieder ausgetragen wird. Die Geschwister könnten dann zwar das Haus selbst kaufen und auch weiter verkaufen, aber selbst nie darin wohnen und auch nicht ein potentieller Dritter Erwerber, da der TO immer noch das Wohnungsrecht hat ... ergo würde ein Kauf und Verkauf seitens der Geschwister keinen Sinn machen.

    Alternativ könnte man auch eine Formulierung Eintragen lassen, dass im oben beschriebenen Fall (Schwiegermutter und Frau tot) eventuell vorhandene Kinder (müssten dann am Besten volljährig sein) vorrangig das 50%-Eigentum oder Vorkaufsrecht erwerben und nicht mehr die Geschwister ... dann bliebe das Haus auch in der "Blutlinie".

    Hier muss ein klärendes Gespräch her, die Situation ist ja schon fast brodelnd.

    Sollte der Fall eintreten, dass Schwiegermutter und Frau stirbt und die genannten Geschwister bzw. Schwiegervater das Vorkaufsrecht bekommen, was wollen sie damit Anfangen? Solange der TO nicht verkaufen möchte/muss, ändert das doch erstmal nichts an der Eigentümerschaft und dem Besitzstand. Bleibt aber aber unschön.

    Wenn die Angst beim TO besteht, dass man dann aus dem Haus getrieben und zum Verkauf gezwungen wird, könnte man sich als "Kompromiss" doch heute schon im Gegenzug ein Wohnungsrecht (nicht nur Wohnrecht!) als Gegenleistung für das dauernde Geldreinstecken eintragen lassen. Das Wohnungsrecht ist ein persönliches Recht und bleibt auch nach Verkauf bestehen, sofern es nicht vom TO persönlich wieder ausgetragen wird. Die Geschwister könnten dann zwar das Haus selbst kaufen und auch weiter verkaufen, aber selbst nie darin wohnen und auch nicht ein potentieller Dritter Erwerber, da der TO immer noch das Wohnungsrecht hat ... ergo würde ein Kauf und Verkauf seitens der Geschwister keinen Sinn machen.

    Alternativ könnte man auch eine Formulierung Eintragen lassen, dass im oben beschriebenen Fall (Schwiegermutter und Frau tot) eventuell vorhandene Kinder (müssten dann am Besten volljährig sein) vorrangig das 50%-Eigentum oder Vorkaufsrecht erwerben und nicht mehr die Geschwister ... dann bliebe das Haus auch in der "Blutlinie".

    Vielen Dank das hilft mir sehr weiter.

    Erbschleicherei? Wie kommt man hier auf sowas?

    Ich bin hier der das Geld verdient und alles ins Haus und Famiele steckt. Im Falle einer Trennung sollte es wenigstens 50/50 sein.

    Niemand würde sein Geld in etwas stecken was ihm nicht gehört

    Du sagst immer "Vorkaufsrecht", aber was in dem von Dir geposteten Auszug steht, klingt eher so als ob Deine Frau das Haus nicht verkaufen und nicht belasten darf (also auch keine Hypothek?), sonst geht es wieder an die Mutter!

    Bist Du sicher, dass es bei den gewünschten Änderungen nicht auch darum geht?

    Das würde ja deutlich über ein Vorkaufsrecht hinausgehen, das wäre eher eine Art Enteignung.

    Das klingt alles eher wie eine Leihgabe der Familie wo Deine Frau und Du nichts anderes mit machen dürft als drin zu wohnen...

    Ja genau so klingt das für mich bald. Geld rein stecken und mehr nicht.

    Meiner Frau gehört es. Darfs Aber nicht verkaufen solange die Mutter lebt. Und nach der neuen Abschrift nicht verkaufen so lange die anderen Geschwister leben

    Beispiel. Mutter stirbt, meine Frau dann auch. Laut neuer abschrift soll das Vorkaufsrecht an die anderen drei Kinder gehen bzw den Mann der Mutter.

    Mir gehört ja dann das Haus..... Könnte ich ausziehen und es vermieten.....?hab nur so drüber mal nachgedacht

    Glaube ich nicht. Dann hätte der Notar so schwerwiegend gegen seine Pflichten verstoßen, dass ihn das die Zulassung kosten würde.

    Doch sie war allein da.... Hat neue Sachen verfassen lassen die mir jetzt als abschrift vorliegt. Notar Termin soll dann nächste Woche sein zum unterschreiben

    Da kann ich Galileo nur zustimmen. Nicht alles muss im Grundbuch stehen, den jede Eintragung verursacht Kosten. Der notarielle Schenkungsvertrag ist auschlaggebend. Bitte genau den Vertrag studieren und im Zweifelsfall den Notar befragen. Ist es heute der gleiche Notar wie beim Schenkungsvertrag?

    Ja ist der gleiche Notar. Ist ein Grundstücksüberlassungsvertrag

    §473 BGB regelt das, was Thebat sagte: "...sofern nicht ein anderes bestimmt ist."

    Anderer Ansatzpunkt: Steht im Schenkungsvertrag von vor 6 Jahren ggfs Genaueres drin? Also sind der Mutter dort (ohne dass es im Grundbuch steht) weitere Rechte zuerkannt worden? Häufig behält man sich als Schenkender ein Rückforderungsrecht (durch Rückabwicklung) vor, das bei gewissen Bedingungen greift.

    Steht nichts weiter drin. Solche Rechte müssen doch aber im Grundbuch stehen

    Meine Frau hat da nichts zugestimmt. Im bestehendem Vertrag steht nur das Betretungsrecht und das Vorkaufsrecht falls meine Frau es verkaufen will.

    Jetzt sollen halt noch mehr Sachen mit rein wie oben schon geschrieben das Vorkaufsrecht an alle ihrerer Kinder und ihr Mann.