Nein, egal ist es ist.
Wenn Du den Antrag nicht stellst, bist Du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (also kein Freibetrag, und Steuern auf Einnahmen aus Vermietung, Dividenden auf in D ansässsigen Unternehmen, etc, und genau: nicht auf die Rente).
Wenn Du den Antrag hingegen stellst, wirst Du unbeschränkt steuerpflichtig. Dann wird auch die Rente besteuert (mit 1x Grundfreibetrag), da Du steuerpflichtig wärst mit dem weltweiten Einkommen.
Daher kann es sinnvoll sein, den Antrag gerade nicht zu stellen.
darf ich ohne Antrag von beschränkter Steuerpflicht auf umbeschränkte Steuerpflicht bei Elster eingeben