Beiträge von FLOR

    Vielen Dank für Eure Kommentare auf meine Frage.

    Habe im 20-seitigen Vertragtext folgende Passage gefunden:

    "Der Darlehnsnehmer kann den Darlehnsvertrag jeweils 10 Jahre nach dem Empfang des Dahrlens mit einer Frist von 6 Monaten kündigen."

    Habe allerdings auch diesen Artikel gefunden vom 10.12.2015:

    "(..) Forwarddarlehen oft vorzeitig künd­bar

    Kreditnehmer, die mit ihrer Bank schon Jahre vor Ablauf der Zins­bindung einen Zins­satz für die Anschluss­finanzierung vereinbaren, können den Vertrag zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung kündigen. Sie müssen nicht warten, bis die Zins­bindung für dieses Forwarddarlehen endet. Das hat das Land­gericht Bochum in einem Urteil gegen die Sparda West klar­gestellt (Az. I-1 O 68/15). (..)"

    Guten Abend,

    folgender Sachverhalt:

    Habe ein Forward-Darlehn Mitte März 2013 bei einer Bank abgeschlossen.

    Es handelt sich beim Forward-Darlehn um keine Anschlussfinanzierung von einem vorhergehenden Darlehn bei dieser Bank.

    Die Auszahlung vom Forward-Darlehn erfolgte Ende Juni 2016 ( nach über 3 Jahren, nach Abschluss ).

    Meine Frage dazu:

    Kann ich das Sonderkündigungsrecht (10 Jahre + 6 Monate Kündigungszeit) zum Okt. 2023 ausüben ( siehe den Abschluss vom Forward-Darlehn im März 2013 ) ?

    Oder kann ich das Sonderkündigungsrecht erst zum Jan. 2027 ausüben ( siehe die Auszahlung im Juni 2016 ) ?

    Schon jetzt herzlichen Dank für die klärende Rückinfo.