Vielen Dank für Eure Kommentare auf meine Frage.
Habe im 20-seitigen Vertragtext folgende Passage gefunden:
"Der Darlehnsnehmer kann den Darlehnsvertrag jeweils 10 Jahre nach dem Empfang des Dahrlens mit einer Frist von 6 Monaten kündigen."
Habe allerdings auch diesen Artikel gefunden vom 10.12.2015:
"(..) Forwarddarlehen oft vorzeitig kündbar
Kreditnehmer, die mit ihrer Bank schon Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung vereinbaren, können den Vertrag zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung kündigen. Sie müssen nicht warten, bis die Zinsbindung für dieses Forwarddarlehen endet. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil gegen die Sparda West klargestellt (Az. I-1 O 68/15). (..)"