Nachtrag
Guten Abend ,ich hatte vergessen zu erwähnen, das an die Auszahlung der Zuschüsse Bedingungen geknüpft sind.
Zum Zuschuss an eine private RV muss der Vertrag vorab vorgelegt werden.
der Zuschuss für die KV /PKV wird nur gezahlt wenn ich eine Beitragsrechnung vorlegen kann ,das heißt ,es erscheint erst mal nur die Basisvergütung. Die Zuschüsse beinhalten den Arbeitgeber - und Arbeitnehmeranteil und sind von mir direkt an die Kasse zu bezahlen mit der ICH einen Vertrag habe und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Der ehemalige Arbeitgeber ist dabei komplett außen vor. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt ,werden die Zuschüsse ersatzlos gestrichen, denn sie dienen nicht zum Beitrag meines Lebensunterhaltes, sondern sind zweckgebunden.