Beiträge von Falasarnabeach

    Hallo,

    meine Sparkasse hat bei meinem Ratensparvertrag (Vertragsbeginn 24.11.1995) für die Nachberechnung den Referenzzinssatz WU9554 vom Monat Oktober 1995 (6,58 %) und nicht den vom November 1995 (6,35 %) zu Grunde gelegt und mit dem Kundenzins im Startmonat 11.1995 den Quotienten gebildet, an dem sich die jeweiligen Zinssätze während der Vertragslaufzeit ergeben. Damit ergibt sich ein niedrigeres Verhältnis zwischen Kunden- und Referenzzins, was sich negativ für den Kunden auswirkt.

    Ist die Festlegung des Referenzzinssatzes aus dem Vormonat der Vertragseröffnung rechtens?

    Darf die Sparkasse bei der Neuberechnung der Zinsen für Ratensparverträge die gesamte Laufzeit der Verträge neu gemäß dem Refernzzinssatz berechnen und somit in der Vergangenheit (meist in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit) höhere gezahlte Zinsen zu Lasten der Kunden anpassen/senken und mit zu wenig gezahlten Zinsen verrechnen? Oder dürfen nur die willkürlich zu stark gesenkten Zinsen an die Veränderung des Referenzzinssatzes angepasst werden?

    Für Ihre Meinungen und Antworten besten Dank

    Norbert

    Mit Erstaunen habe ich den Auftritt des Chefredakteurs von Finanz-Tip Herrn Hermann-Josef Tenhagen in der Sendung am 23.03.2023 bei Maybrit Illner zum Thema "Verbot/Austausch von nicht mehr reparablen Gas- und Ölheizungen" zum 01.01.2024 gesehen.

    Ich habe mir die Augen gerieben und konnte meinen Ohren kaum trauen, wie Herr Tenhagen für die Wärmepumpe warb und Aussagen traf, dass eine Wärmepumpe mit Förderung nicht teurer kommt als eine Gastherme.

    Bei all der Diskussion um die Kosten einer Wärmepumpe fehlte mir die Einbeziehung der Zusatzkosten, damit eine Wärmepumpe in einem älteren Haus effizient arbeiten kann und nicht weitaus höhere Betriebskosten verursacht als eine bestehende Gasheizung. Z.B. Dämmung des Daches/Fassade, neue Fenster, neue Heizkörper oder Einbau einer Fußbodenheizung. Bei all dem kann sich jeder vorstellen, wie die Investitionssumme horrend ansteigen würde. Für die meisten Hauseigentümer auch mit Förderung nicht bezahlbar.

    Auch wird nicht bedacht wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung in ein Bestandsgebäude das vermietet ist funktionieren soll. Müssen die Mieter erstmal ausziehen und in einen Container ziehen?

    Von den stark steigenden Mieten bei solchen Investitionssummen ganz zu schweigen.

    Herr Tenhagen kam mir vor wie ein Lobbyist der Wärmepumpenindustrie und nicht wie ein Verbraucherschützer. Der Auftritt von Herrn Tenhagen hat der Reputation von Finanz-Tip als Verbraucherinformations-Plattform m.E. geschadet, obwohl ich ansonsten ein großer Fan von Finanz-Tip bin.