Vermutlich ein Denkfehler. Wie hoch ist denn die Jahresverbrauchsprognose, an welchem Tag genau war der Wechsel, wie hoch war der Gaspreis nach dem Wechsel?
Ich bekam jetzt folgende Mail:
"Als Basis zur rückwirkenden Entlastung der Monate Januar und Februar 2023 dient der Arbeitspreis, bei dem Energieversorger, bei dem Sie zum 01.03.2023 in der Belieferung sind. Somit wird Ihr Arbeitspreis Brutto von der Deckelung abgezogen (13,27164 - 12 = 1,27164 Ct. /kWh).
Für die Entlastung wird eine Jahresverbrauchsprognose durch den Netzbetreiber verwendet. Hiervon werden 80 % ermittelt, welche dann das Entlastungskontingent darstellen. Somit fällt Ihre Entlastung durch die Preisbremse höher aus, als wenn der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt würde.
Anbei zur Veranschaulichung noch einmal die Berechnung:
Prognose durch den Netzbetreiber: 19.785 kWh ( eine höhere Prognose als der tatsächliche Verbrauch von 17.673 kWh die Sie seiner Zeit bei Vertragsabschluss angegeben hatten)
80% des prognostizierten Jahresverbrauchs durch den Netzbetreiber: 19.785 kWh * 0,80= 15.828 kWh".
Kann das dann so korrekt sein? Ich habe das irgendwie nicht verstanden, warum der neue Gasanbieter dann meine alte Abrechnung haben wollte, weil ich dachte, dass die alten Preise (Januar und Februar) dann auch auf 12 ct gedeckelt sind und ich ja eigentlich deutlich mehr bezahlt hatte. Der neue Gaspreis lag dann bei etwas über 13 ct.
Vielen Dank! 