Beiträge von Meister81

    Ja was habt ihr denn da angegeben, dass das FA davon ausgeht, dass in den nächsten drei Jahren eine Pflicht zur Abgabe besteht?

    Eigentlich eine Zahl unter dem Freibetrag wie die letzten Jahre auch. Daher ja auch meine Nachfrage wegen den 3 Jahren, das ist irgendwie verwirrend... Kann das so stimmen? Sollte man dann lieber Einspruch legen?

    Und unten steht dann noch der Satz "Die Ablehnung der NV-Bescheinigung führt nicht zur Abgabepflicht einer Einkommenssteuererklärung". Ist das nicht widersprüchlich?

    Hallo,

    im dritten Absatz hat das FA doch die Begründung geliefert, warum es keine NV-Bescheinigung ausstellt. Offensichtlich liegen die Kapitalerträge unter 1000€/2000€ und somit greift der Freibetrag für Kapitalerträge und es wird nicht noch parallel eine NV-Bescheinigung ausgestellt. Da kann ich das FA verstehen.

    Dafür gibt es ja den Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Jahres, welcher normal zur Vorlage bei der Krankenkasse genutzt. Das mit der NV-Bescheinigung ist eher nicht der Normalweg.

    Hallo, vielen Dank für die Antworten. Den Einkommenssteuerbescheid hat sie ja nicht, wenn sie durch das niedrige Einkommen keine Steuererklärung machen muss. Daher war das immer eine Möglichkeit mit der Bescheinigung.

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Meine Freundin hat seit Jahren eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen, da ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Nur dieses Mal wurde der Antrag für die Bescheinigung abgelehnt. Ich habe kurz mal den Text vom FA abfotografiert, um es verständlicher zu machen.

    Um das richtig zu verstehen, bekommt sie also dieses Mal keine Bescheinigung, da sie keine ausreichend hohen Kapitalerträge hat? Irgendwie ist das ein wenig verwirrend, warum es keine Bescheinigung für die nächsten 3 Jahre geben soll, weil angeblich Einkommenssteuer in dieser Zeit entstehen soll (wie weiß man das denn schon 3 Jahre vorher?).

    Eigentlich bekommt man doch eine Bescheinigung, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt und man auch keine Kapitalerträge hat oder ist das falsch? Sollte man da jetzt einen Einspruch einlegen oder darauf verzichten?

    Nur zur Erklärung: für die Krankenkasse konnte man ja immer diese Bescheinigung vorlegen, da man ja wegen dem niedrigen Einkommen keine Einkommenssteuerklärung hat.

    Vielen Dank für die Hilfe! :saint:

    Vermutlich ein Denkfehler. Wie hoch ist denn die Jahresverbrauchsprognose, an welchem Tag genau war der Wechsel, wie hoch war der Gaspreis nach dem Wechsel?

    Ich bekam jetzt folgende Mail:

    "Als Basis zur rückwirkenden Entlastung der Monate Januar und Februar 2023 dient der Arbeitspreis, bei dem Energieversorger, bei dem Sie zum 01.03.2023 in der Belieferung sind. Somit wird Ihr Arbeitspreis Brutto von der Deckelung abgezogen (13,27164 - 12 = 1,27164 Ct. /kWh).

    Für die Entlastung wird eine Jahresverbrauchsprognose durch den Netzbetreiber verwendet. Hiervon werden 80 % ermittelt, welche dann das Entlastungskontingent darstellen. Somit fällt Ihre Entlastung durch die Preisbremse höher aus, als wenn der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt würde.

    Anbei zur Veranschaulichung noch einmal die Berechnung:

    Prognose durch den Netzbetreiber: 19.785 kWh ( eine höhere Prognose als der tatsächliche Verbrauch von 17.673 kWh die Sie seiner Zeit bei Vertragsabschluss angegeben hatten)

    80% des prognostizierten Jahresverbrauchs durch den Netzbetreiber: 19.785 kWh * 0,80= 15.828 kWh".

    Kann das dann so korrekt sein? Ich habe das irgendwie nicht verstanden, warum der neue Gasanbieter dann meine alte Abrechnung haben wollte, weil ich dachte, dass die alten Preise (Januar und Februar) dann auch auf 12 ct gedeckelt sind und ich ja eigentlich deutlich mehr bezahlt hatte. Der neue Gaspreis lag dann bei etwas über 13 ct.

    Vielen Dank! :saint:

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage. Ich bekam eine Gas-Endabrechnung mit etwa 200 € als Entlastungsbetrag. Ab März 2023 hatte ich den Gasanbieter gewechselt und somit bekommt man ja dann einen Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar.

    Folgende Beträge wurden von mir bezahlt:

    Januar 2023 - 24,7 ct/kWh für den Verbrauch von 2176 kWh - 573,47 €

    Februar 2023 - 17,26 ct/kWh für den Verbrauch von 2021 kWh - 348,82 €

    Kann es sein, dass das dann nur rund 200 € Entlastungsbetrag sind? Ich dachte, dass die Preise ab 12 ct gedeckelt sind. Wenn ich also im Januar fast 25 ct pro kWh gezahlt habe, sind das doch eigentlich schon etwa 287 €, die ich mehr bezahlt habe. Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Vielen Dank für die Hilfe! :saint:

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Antwort. ich hatte den Vertrag im Januar gekündigt und der neue Vertrag liegt bei 13,27 ct/kWh brutto (12,4034 ct/kWh netto).

    D.h. also, dass diese Abrechnung in dieser Höhe so zulässig ist? Man kann also keinen Widerspruch einlegen? Habe ich da noch eine Möglichkeit irgendwas zu unternehmen?

    Mir erschließt es sich halt nicht, dass es eigentlich einen Preisdeckel geben soll und der alte Anbieter darf dann weiterhin solche hohen Preise verlangen. Vor allem weil es zu dieser Zeit im Januar schon billigere Angebote von Montana für einen neuen Vertrag gab... Da werden ja Kunden in gewisser Weise "ausgenommen".

    LG!

    Hallo, ich habe eine Frage zur Gaspreisbremse. Ich bekam nun von meinem vorigen Anbieter Montana eine Endabrechnung über 1.158 EUR für 4.911 kWh (Preis 24,7000 ct/kWh) für den Zeitraum 20.12.2022 – 28.02.2023. Ab 01.03. bin ich bei einem neuen Anbieter.

    Dieser Betrag erscheint mir aber zu hoch, weil ja gar nicht die Gaspreisbremse berücksichtig wurde. Meine Frage ist nun: Wer ist denn für Januar und Februar für diese Gaspreisbremse zuständig? Leider ist der Kundenservice von Montana derzeit so gut wie nicht erreichbar.

    Ich fand folgenden Absatz auf der Montana-Webseite:

    “Bei einem Versorgerwechsel ist ausschlaggebend, von wem und zu welchem Tarif Sie am Stichtag 1. März 2023 versorgt werden. Wenn Ihr Tarif am 1. März 2023 über dem Preisdeckel liegt, teilt Ihnen der zu diesem Termin zuständige Versorger mit, wie hoch Ihr Entlastungsbetrag und Ihr Entlastungskontingent sind und wie er die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet – in der Regel wird im März der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.”

    Ich bin nun leicht verwirrt, weil ich dachte, dass Montana doch schon über die Gaspreisbremse hätte informieren müssen (was nicht geschehen ist) und doch eigentlich die Preise für Januar und Februar hätte anpassen müssen. Oder liege ich da falsch?

    Vielen Dank für Hilfe, LG!