Nein ich nutze es nicht beruflich, aber ich hatte im Internet gefunden das man es absetzen kann aber wohl doch nicht jeder.....
Haben Sie für Ihr Handy nicht mehr als 800 € netto plus 19 % Mehrwertsteuer (952 € brutto) ausgegeben, können Sie den Anschaffungspreis in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung absetzen. Der Gesetzgeber spricht hier von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).
https://qonto.com/de/blog/busine…steuer-absetzen
Beiträge von arpatron
-
-
Hallo, ich habe 2020 zwei Handys gekauft, ein Sony Xperia XA2 und ein Sony Xperia 10 zu beiden habe ich die Rechnung, das erste war auch sehr schnell kaputt, der USB Anschluss hat nicht mehr geladen, das zweite bessere nutze ich sehr zufrieden heute noch, jetzt mache ich die Steuer für dieses Jahr, was auch meine erste Steuererklärung überhaupt ist und bis jetzt muss ich 250 Nachzahlen, ich habe beide Handys unter Anlage N/Werbekosten/Arbeitsmittel eingetragen, ist das richtig?
Dann hat er nur das erste Handy von dem Betrag den ich am Ende auf der letzten Seite zahlen muss abgezogen, auf das zweite hat das Programm nicht reagiert, was mache ich jetzt? Wird das später manuell überprüft und manuell abgezogen? Oder verändert sich da gar nichts? Kann ich eines der Handys auch trotz Kaufdatum 2020, auch ein Jahr später also bei der Steuer 2021 absetzen?
Der Wert der beiden Handys ist zusammen deutlich unter den 800 Euro was Google sagt um Handys abzuschreiben, das eine 240 Euro und das andere 180 Euro.