Aus
FAQ-Liste zur Gas- und Wärmepreisbremse, Berlin vom 3.3.23 des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
8. Wie wird der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch berechnet, auf dessen Grundlage das Entlastungskontingent für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und andere kleinere Verbraucher („SLP-Kunden“) bestimmt wird?
Die Jahresverbrauchsprognose der Energieversorgungsunternehmen vom September 2022, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, kann unterschiedliche Zeiträume umfassen. In der Regel umfasst es den Vorjahresverbrauch. Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen, ungewöhnliche Witterung etc., im Vergleich zu anderen Jahren niedrig war, kann dies den prognostizierten Verbrauch reduzieren. Allerdings nehmen Energielieferanten in ihrer Prognose in der Regel eine – zumindest teilweise –
Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen ihrer Kunden bedarfsgerecht sind und ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage deckt.