Hallo zusammen,
danke für eure schnellen Antworten.
Dann lasse ich die Finger von der bAV.
Ich habe angenommen, ohne es auszurechnen und ohne, dass es der Versicherer ausgerechnet hat, dass man aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens und somit "nur" einer 50% Besteuerung nach dem 62. Lebensjahr, könnte das den Nachteil der effkt. Kosten von 1,2% und der Einmalzahlung von 4950€ ausgleichen im Vergleich zu den ETFs.
Wobei ich ehrlich gesagt gar nicht weiß, von welchem Betrag die 1,2% berechnet werden. Von meinen monatlich eingezahlten 500€ und das 33 Jahre lang, weiß das jemand?