Ich bin als Vorsorgebevollmächtigter für mehrere Personen tätig und verstehe Huehnerbeins Problemstellung da sehr gut. Ein direkter Tipp: Dokumentieren Sie Ihre (erfolglosen) Bemühungen, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen so gründlich wie möglich.
Denn lassen wir mal die momentane Höhe der Zinsen für Tagesgeldkonten außer Betracht und der Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunde ihren Platz, der Handlungsbedarf bleibt bestehen.
Denn der Betreuer steht in der Pflicht, zum Wohle des Betreuten zu handeln. Das impliziert auch eine Abwendung von Vermögensschäden. Dafür ist der Betreuer dem Vormundschaftsgericht rechenschaftspflichtig; ist durch das Gericht ggf. in seiner Handlungsfähigkeit beschränkt. Spätestens die Erben werden genauestens Auskunft darüber haben wollen, was mit der Erbmasse passiert ist. Dadurch entsteht für den Betreuer/Vorsorgebevollmächtigten zusätzlich ein Haftungsrisiko (gegen das er zumindestens als "Berufsbetreuer" ansatzweise versichert ist).
Die richtigen Stichworte sind vielleicht "Mündelgeld" bzw. "mündelsichere Anlage":
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCndelgeld
Sie haben vielleicht selbst schon gesucht. Ansonsten habe ich diese Links hier noch gefunden:
http://www.bundesanzeiger-verl…betreuung/wiki/Geldanlage
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=9&t=226520