Beiträge von Fragende100

    Hallo, danke für Euer Engagement bisher.

    Es handelt sich um einen freiwilligen Vertrag zur Entgeltumwandlung. Zu dem es lange Jahre nix dazu gab. Seit 2 Jahren jetzt aber schon - das Land wollte wohl gegenüber den anderen öffentlichen Arbeitgebern nicht länger blank dastehen, die in den Stellenanzeigen ja schon seit Jahren damit werben.

    Ich weiß gar nicht, ob ich die Möglichkeit hätte zu verzichten - die VBL schreibt, ich möge dazu meinen AG befragen.

    ( cheeky guy: Und ja, momentan bin auch ich doppelt frustriert. Im SuE verlieren wir deutlich gegenüber TVÖD. Da wirds jetzt noch schwieriger, neue Kollegen zu bekommen. Dabei gibts Erzieher und SozPäds doch an jeder Straßenecke, oder? Vielleicht sollte ich einfach den Arbeitgeber wechseln...aber das ist jetzt off-topic...)

    Hallo in die Runde,

    ich bin beschäftigt im öffentlichen Dienst und falle in die Zuständigkeit des TV-L in einem süddeutschen Bundesland.

    Zu Zeiten mit besserer Verzinsung habe ich eine Entgeltumwandlung mit AG und VBL vereinbart.

    Seit nun zwei Jahren, kommuniziert seit letztem Jahr, bezuschusst das Land nun auch (endlich - Kommunen und Bund machens ja schon deutlich länger, von privaten AG ganz zu schweigen) Entgeltumwandlungen.

    Die Krux ist: Ich soll gezwungen werden, das mir zugedachte Geld des Landes in einen Versicherungsvertrag mit einem Garantiezins von 0,25% anlegen zu lassen. Angeblich habe das Land festgelegt, dass nur ein bestimmtes Verfahren zum Tragen komme, und die VBL habe festgelegt, dass sie diese Gelder nicht in meinen Altvertrag (den ich sogar bereit bin abzusenken, um die gewohnte Monatssumme nicht zu überschreiten), sondern nur in einen neuen mit diesem miesen Garantiezins annimmt. Ich habe dem natürlich widersprochen. Habt Ihr Ideen wie weiter? Niemand von beiden mag mir das Dokument zugänglich machen, auf dem diese Absprache zwischen Land und VBL beruht. Ich bekomme - nun zum zweiten Mal - einen Versicherungsschein, den ich so niemals beantragt habe. Ich hätte das Geld natürlich lieber auf dem Altvertrag.

    Mal abgesehen von meiner Betroffenheit als Arbeitnehmer finde ich es zudem auch ärgerlich als Steuerzahler: Da wird Geld verplempert, indem die Empfänger gezwungen werden, es für 0,25% anzulegen - und das bei mir zB noch über 20 Jahre!

    Kann mir jemand sagen, wie ich das ans Schwarzbuch der Steuerzahler bringe? Ich finanziere diese fragwürdige Anlage ja auch noch mit. :cursing:

    Danke für Nachfragen, Meinungen und Anregungen.

    Danke R., you made my afternoon! :thumbup:

    Wie gesagt, bin in der Position eines der erwachsenen K .

    V erzählt, sein Anwalt habe die Höhe des Ausgleichs grob berechnet, und er habe das Geld.

    Nun, das wollen wir an der Stelle mal so stehen lassen.

    Auch habe ich durchaus schon von Zugewinnausgleichsverfahren über mehrere Jahre gehört.

    Ist meine Vermutung zum Thema Notar richtig, muss er alle Beteiligten über mögliche Rechtsfolgen aufklären?

    Liebe Profis,

    oder jedenfalls Wissendere als ich gerade ;) ,

    Danke für Eure Meinungen und Hinweise!

    Ich bin in der K Position und war mit meinen Geschwistern schon in Beratung. Es ist schwer, da jemanden zu finden, da Familienrechtler sich nicht mit Immobilienschenkungen auskennen und andersrum. Die Infos, die wir von unseren Elternteilen so mitkriegen, klingen teilweise einfach nicht reell, entweder reden sie nicht mit ihren Anwälten oder hören nur, was sie hören wollen.

    Muss mich und meine Mitstreiter ja nicht belasten.

    Wir sind volljährig und stehen auf eigenen Beinen, die Streitparteien sind beide in Rente. Ich hatte das mit dem Unterhalt so verstanden, dass M an den Mieteinnahmen von V mitbeteiligt wird. Also nicht nur reiner Ausgleich der Rentenansprüche. Wenn die Parteien sich nicht einigen, kann irgendwann ein Gericht eine Entscheidung treffen? Als Außenstehende bekomme ich langsam das Gefühl, die Anwälte schaukeln ewig rum, jeder zweifelt an den Zahlen des anderen, und damit lässt sich das Verfahren natürlich in die Länge ziehen (@ alle Anwälte hier im Forum: rein subjektive Interpretation einer Außenstehenden, bitte nicht auf die Füße getreten fühlen. Schließlich ist Streiten ja das Geschäft...)

    Wenn V nun nach dem Scheidungsurteil (...irgendwann...) auf K zugeht, muss der Notar doch alle Beteiligten aufklären, was die Schenkung der Immobilie vor dem Zugewinnausgleich doch für potentielle Folgen hat, oder? Wir K haben keine Lust, uns strafbar zu machen, nur weil V das Verfahren so schnell wie möglich vom Tisch haben will. (Und eventuell M dabei eins auswischen.)

    (Anmerkung: nein, wir sind nicht in Berlin. Sondern in einem südlichen Bundesland mit B, wo Notare noch getrennt sind von Anwälten ;) )

    Und als Laiin: kann es wirklich rechtens sein, dass M im Todesfall von V keine Erbansprüche mehr hätte, weil es eine Scheidungsurkunde gibt, obwohl der Zugewinnausgleich noch nicht stattgefunden hat? Nach meinem Rechtsempfinden wäre das grob daneben. Aber das deckt sich ja nicht immer mit den Buchstaben des Gesetzes...

    Falls jemand noch was beitragen mag, ich lese gern ;), sonst wie gesagt danke für gegebene Hinweise.

    Hallo liebe Mitleser,

    folgende Konstellation beschäftigt mich :

    Vater und Mutter haben während der gemeinsamen Ehe ein Haus gebaut. Güterstand Zugewinngemeinschaft. Vater steht allein im Grundbuch. Vater wohnt in einer Wohnung im Haus, es enthält aber auch vermietete Wohnungen. (Mutter ist inzwischen ausgezogen, weil ihr Anwalt meinte, sie habe kein Recht auf eine Wohnung in diesem Haus) Nun steht die Scheidung an. Vater möchte nach der gerichtlichen Bestätigung der Scheidung, bei der auch der Unterhalt festgelegt wird, das Haus an die Kinder - alle volljährig - übergeben. Den Zugewinnausgleich möchte er nicht abwarten.

    Mögliche Konsequenzen für die Kinder? Damit meine ich nicht diverse Steuern, sondern:

    -Müssen die Kinder Mutter den Anteil des Unterhaltes zahlen, den der Vater wegen Schenkung der Immobilie dann nicht mehr

    zahlt? Oder darf Vater sich arm schenken?

    -Was passiert, wenn Vater stirbt, bevor der Zugewinnausgleich geklärt ist?

    -Wenn der Zugewinnausgleich stattgefunden hat, hat dann die Mutter noch Ansprüche auf ein Erbe?

    Ist es den Kindern überhaupt zu raten, die Schenkung anzunehmen, oder müssen sie eventuell mit einer Rückabwicklung samt Kosten für Notar etc rechnen?

    Ich liefere bei Bedarf gern weitere Infos und bin gespannt auf Eure Einschätzungen!

    Fragende100