Beiträge von GassparerRu

    .... Das Gesetz hat keine handwerklichen Fehler, es ist absichtlich so ..

    Hallo Pumphut,

    so habe ich das noch nie gesehen, vielen Dank für den Hinweis!

    Jetzt erklären sich mir auch die vermeintlichen Schwächen des Gesetzes mit dem Wechsel den einige zum 01.03. hatten und der Aussagen des BMWK, dass das leider so ist. Oder warum 2022 als Grundlage für den Entlastungsbetrag genommen wurde, wo ich schon aus Solidarität kräftig Gas gespart hatte, im Gegensatz zu so manchem Schwimmbadheizer.

    Schade das Politik nicht ehrlich sein kann. Müssen Referenten in Ministerien nicht etwas umdenken, um nicht doof dazustehen??
    Solche beabsichtigten Missstände steigern doch die Politikverdrossenheit, lassen Minister und Ministerien nicht gut aussehen. Ich hatte meine Konsequenz wegen der "Unfähigkeit" schon gezogen und Freunde von mir auch, leise und ohne Demo.

    Viele Grüße
    GassparerRu

    So, jetzt ihr!

    Hallo Ginkgo,

    danke für das Beispiel welches gut verdeutlicht, dass das Gesetz grobe Fehler hat.

    Den Missstand werden auch die Gasversorger mit monatlichem Kündigungsrecht (z.B. Grundversorger) erkennen und ihre Preise ggf. erst im Herbst anpassen, dann sind die Kunden zufrieden, freuen sich über eine Rückzahlung und bleiben Gasanbieter.

    Viele Grüße GassparerRu

    Mich ärgert es auch. Allerdings möchte ich bezweifeln, dass die Ursache schlechte Umsetzung ist. So doof sind die Referenten im BMWK nicht.

    Wo liegt die Ursache denn, wenn nicht im Gesetz und somit bei den Referenten des BMWK???

    Gerne hätte ich meinem Gasversorger einen Umsetzungsfehler attestiert, hab aber keine Möglichkeit gesehen. Und wenn wir uns das Beispiel von Ginkgo anschauen, sieht das BMWK gar nicht gut aus. Ein zusätzlicher Satz hätte gereicht:

    "Bei der Abrechnung für Privatkunden ist der Entlastungsbetrag durch den monatlichen Entlastungsbetrag mal zwölf und anschließend auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen zu ermitteln" (teilweise aus "§ 9b der Heizkostenverordnung" abgeschrieben).

    Das BMWK sollte schnellstmöglich Nachbessern, denn betroffen werden alle Gasverbraucher sein, bei denen eine Gaspreisänderungen erfolgen. Entweder ärgern sich die Gasverbraucher wegen einer zu geringen Erstattung oder der Staat (wir alle) geben zu viel Geld aus.

    Viele Grüße
    GassparerRu

    Geld verlieren Sie nur, wenn Sie in einen Tarif mit einem Arbeitspreis von 12ct/kWh oder mehr wechseln. Wenn Sie z.B. ab 01.04. nur noch 10 ct/kWh bezahlen, sollten Sie einmal die Einsparung zu 12 ct/kWh gegenüber der gesetzlich korrekten aber sicherlich den Verbraucher benachteiligenden Entlastung ausrechnen.

    Hallo Pumphut,

    ich zahle jetzt 10,8 Cent/kWh, werde in den nächsten Monaten aber kaum Gas wegen meiner thermischen Solaranlage verbrauchen. Mich ärgert, dass der Gesetzgeber kommuniziert für 80% des Vorjahresverbrauchs einen Deckel von 12 Cent/kWh einzuführen, die Umsetzung aber so schlecht gestaltet, dass der tatsächliche Deckel für mich und manch anderen Gassparer der jetzt gewechselt hat bei 13,25 Cent/kWh liegt bzw. bei einem Wechsel zu Ende Sept. der Deckel bei ca. 10,5 Cent/kWh gelegen hätte.

    Viele Grüße GassparerRu

    Hallo,
    wer im guten Glauben an eine funktionierende Gaspreisbremse jetzt den Anbieter wechselt, kann viel Geld verlieren!

    Ich hab zu Ende März 2023 meinen Gasanbieter gewechselt und heute die Schlussrechnung erhalten.
    Trotz massiver Gaseinsparung habe ich nur teilweise von der Gaspreisbremse profitiert, so wie es jedem passieren dürfte der jetzt wechselt!

    Kurz die Daten (gerundet) zum Sachverhalt:
    Jahresverbrauch 2023: 17.500 kWh => 80% => 14.000 kWh für Gaspreisbremse
    Gaspreis seit 01.01.23: 15 Cent/kWh => Entlastungsbetrag bei 14.000 kWh x 3 Cent/kWh = 420,- € => 35,- € pro Monat
    Gasverbrauch Jan - März 2023 = 6.000 kWh
    Gaskosten ohne Grundgebühr: 6.000 kWh x 15 Cent/kWh = 900,- €
    Gutschrift Gaspreisbremse lt. Rechnung: 105,- €
    (Alle Daten stammen vom Gasanbieter, aus Schreiben und Rechnungen)

    Erwartet hatte ich eine Gaspreisbremse von 6.000 kWh x 3 Cent/kWh = 180,- € (Jahresverbrauch dürfte unter 14.000 kWh liegen)
    Wenn ich im EWPBG § 8 nachlese, schein mein Gasanbieter aber korrekt gehandelt zu haben, da dort ein monatlicher Entlastungsbetrag definiert ist, egal ob Winter oder Sommer ist! 

    Aber alle die jetzt wechseln wollen, sollten nachrechnen, ob ein Wechsel im Sept. nicht viel günstiger ist, da dann die Gaspreisbremse überproportional wirken könnte!

    Sollte ich etwas falsch sehen, bitte korrigieren. Leider habe ich kein Archiv vom Newsletter gefunden um zu schauen, ob das Thema bereits in der Ausgabe vom 31.03.2023 behandelt wurde. Gibt es kein Archiv vom Newsletter?