Beiträge von Sandral

    Guten Tag

    ich habe eine Frage ,ich beziehe seit ende Januar Krankengeld und bekomme dies auch immer ausgezahlt sobald die nächste AU vorliegt nun ist es so das ich operiert werde Anfang Juni und meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 5.6.23 durchgehend läuft.Kann mir bitte jemand sagen wie es sich dann mit der Auszahlung des Krankengeldes läuft,bekomme ich das dann trotzdem erst wenn eine neue AU vorliegt ,das würde ja bedeuten das ich die nächsten Wochen kein Geld bekommen würde oder gibt es da dann eine andere Regelung?

    Vielen Lieben Dank

    gilt das auch wenn als Diagnose dann nur noch der Innenmeniskusriss drauf steht und nicht mehr die Diagnose mit dem Rücken ?

    Mich verwirrt dieser folgende Satz den 8ch im Internet gefunden habe

    Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzu (das heißt, 2 Diagnosen begründen zeitgleich die Arbeitsunfähigkeit), verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht.

    Guten Tag,

    Ich beziehe seit Ende Januar Krankengeld aufgrund Rückenprobleme nun ist es so das noch ein Innenminiskusriss zugekommen dieser wird im Juni operiert. Nun ist es so das dies aber durch eine andere Praxis operiert wird und ich ja denn eine Erstbescheinigung durch den Arzt bekomme.

    Erhalte ich dann trotzdem weiter Krankengeld wenn nach Folgebescheinigung nun aber eine Erstbescheinigung kommen wird ,da dies ein anderer Arzt ist?