Beiträge von Rentner17

    - Meine Photovoltaikanlage wurde im November 2011 in Betrieb genommen.

    -Nutzung des erzeugten Stroms: Einspeisung und Eigenverbrauch (geförderter

    Eigenverbrauch)

    - Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

    Frage:

    Entfällt die Umsatzsteuer auf den selbstverbrauchten Strom (geförderter Eigenverbrauch ) wenn man jetzt in den Kleinunternehmerstatus wechseln würde oder wäre diese Umsatzsteuer weiterhin auf den geförderten Eigenverbrauch an den Netzbetreiber abzuführen ? In diesem Fall würde sich der Wechsel in den Kleinunternehmersatus ja nicht lohnen, da dann für andere bezogene Leistungen keine Vorsteuer mehr abgezogen werden könnte .